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GATT

Das "Allgemeine Abkommen über Zölle und Handel" oder "General Agreement on Tariffs and Trade" (GATT) bezeichnete einen internationalen Vertrag, hinter dem eine gemeinsame Organisation von schließlich 128 Unterzeichnerstaaten stand. Das GATT diente der Förderung des freien Welthandels und sollte faire Bedingungen für alle Teilnehmer garantieren. 1996 wurde das GATT durch die Welthandelsorganisation WTO abgelöst.

Das General Agreement wurde am 1. Januar 1948 von zunächst 93 Staaten unterschrieben. Bei Beendigung seiner Tätigkeit hatte das GATT schließlich 128 Vollmitglieder und 28 weitere Staaten hielten sich an die vereinbarten Regeln für einen liberalisierten Austausch von Gütern. Insgesamt vereinigten diese Länder über 80 Prozent des Welthandels auf sich. Das Sekretariat des GATT befand sich in Genf, wo auch die Nachfolgeorganisation WTO ihren Sitz hat. Seit Anfang 1996 ist sie allein zuständig. Das GATT hatte seit seiner Gründung durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelsschranken einen ständig gewachsenen Austausch von Gütern und Dienstleistungen zwischen den Unterzeichnerstaaten ermöglicht und gefördert. Damit hat es wesentlich zum steigenden Wohlstand beitragen.

Wichtigstes Ziel des Handelsabkommens GATT war es zunächst, einen schrittweisen Abbau von Zöllen und mengenmäßigen Handelsbeschränkungen (Kontingente, bzw. mengenmäßige Beschränkungen für bestimmte Waren oder Warengruppen) zu erreichen. Ein wichtiges Instrument war dabei die Meistbegünstigungsklausel. Eine Handelserleichterung die zwischen zwei Mitgliedsstaaten vereinbart wurde, musste auch allen anderen gewährt werden. Ein besonderes Ziel des GATT war von vornherein die Förderung des Warenaustauschs mit Entwicklungsländern. Deshalb gehörten 28 Staaten aus dieser Gruppe bereits zu den Gründungsmitgliedern des GATT. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte seit 1950 zu den Unterzeichnerstaaten.

Die dem GATT beigetretenen Staaten versuchen in regelmäßigen Abständen, durch neue Verhandlungsrunden eine weitere Öffnung der Märkte insbesondere für die Produkte zu erreichen, bei denen bis in die Mitte der neunziger Jahre weiterhin ein starker Protektionismus herrschte. Das galt für Dienstleistungen, den Bereich der Kultur und vor allem für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Hier weigerten sich vor allem die Industrieländer unter dem Druck ihrer Bauern, die vorhandenen Einschränkungen für den Import von Agrarprodukten zu lockern. Deshalb wurde die beim Weltwirtschaftsgipfel 1985 beschlossene so genannte Uruguay-Runde sieben Jahren lang vor allem durch den Streit um die Agrarpolitik blockiert. Erst wenige Stunden vor Ablauf des durch den Kongreß der US-Regierung erteilten Verhandlungsmandats kam am 15. Dezember 1993 eine Einigung zwischen den Hauptakteuren USA und EU zustande.

Die Bezeichnung GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) für Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen bezieht sich sowohl auf ein Abkommen als auch die damit verbundene Organisation. Abgeschlossen wurde das Abkommen auf der Genfer Handelskonferenz am 30. Oktober 1947 von zunächst 23 Staaten, um den Außenhandel über multilaterale Vereinbarungen zu erleichtern. Das Abkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Im Rahmen des GATT gab es acht Verhandlungsrunden über Zölle; die letzte, Uruguay-Runde genannt, bereitete von 1986 bis 1994 die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) vor, die schließlich am 1. Januar 1996 das GATT ablöste.



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