Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Genuss-Scheine

Der Genuss-Schein ist ein Wertpapier, genauer gesagt ein Inhaberpapier. Er verbrieft ein Genussrecht, das inhaltlich unterschiedlich gestaltet werden kann. Im Gegensatz zu Aktien verbriefen Genuss-Scheine lediglich Vermögensrechte, jedoch keine Stimmrechte. Ebenso können Inhaber von Genuss-Scheinen nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. In Bezug auf die Art der Beteiligung am Reingewinn des Unternehmens unterscheidet man drei Formen von Genuss-Scheinen: feste Verzinsung, gewinnabhängige Ausschüttung, Mischformen. In der Regel sind Genuss-Scheine mit einer mehr oder weniger variablen Ausschüttung und einem Rückzahlungsversprechen zum Nominalwert versehen. Genuss-Scheine können mit Bezugs- und Wandeloptionen in Aktien ausgestattet werden. Die Ausgestaltung der verbrieften Genussrechte kann sehr unterschiedlich sein. Vor dem Kauf ist es daher für den Anleger unerlässlich, sich über die Genussrechte des betreffenden Scheins zu informieren. Genuss-Scheine werden vermehrt von Private Equity Gesellschaften zur Finanzierung mittelständischer Unternehmen verwendet.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
genus
 
Genussaktien
 
Weitere Begriffe : Entsorgung | weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe | Minuskapital
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.