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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gesellschafterdarlehen, -fremdfinanzierung

Auch: Gesellschafterfremdfinanzierung. Kredit des Gesellschafters einer Personen- oder Kapitalgesellschaft an seine Unternehmung (Gesellschaft). Je nach der Art der Darlehensgewährung - echte, eigenkapitalersetzendes Darlehen - ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Einheitl. für alle in- und ausländischen Anteilseigner gilt seit 2004, dass Vergütungen für Fremdkapital -nach Überschreiten einer Freigrenze von 250.000 Euro -i. d.R. dann als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen und daher zu versteuern sind, wenn das Fremdkapital zu einem Zeitpunkt des Wirtschaftsjahres das 1,5-fache des anteiligen Eigenkapitals übersteigt. Der erweiterte »Safehaven« für Holdinggesellschaften ist entfallen. Dies führt dazu, dass ausländische Gesellschafter die Eigenkapitalausstattung ihrer inländischen Holding von vorher 25% auf mind. 40% aufstocken.



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