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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gesellschaftsschulden

Verbindlichkeiten einer Bank. Bei Bankpersonengesellschaften werden sie für alle Gesellschafter gemeinschaftlich begründet, und es haften den Gläubigern sowohl Gesellschaftsvermögen als auch Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen als Gesamtschuldner. Bei Bankkapitalgesellschaften haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Gesellschaft. Bei Genossenschaftsbanken kann eine zusätzliche Haftung der Mitglieder über ihren Geschäftsanteil hinaus satzungsmässig vereinbart werden.



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