Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

internes Kontrollsystem, besondere Anforderungen

In den MaRisk werden besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems von Banken gestellt. Diese beziehen sich insb. auf die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-und Handelsgeschäft und Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse für Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquidi-täts- und operationelle Risiken. Für die Zwecke der Anwendung der MaRisk werden in dem betr. BaFin-Rund-schreiben unterschieden: 1. der Bereich der Kreditgeschäfte initiiert und bei Kreditentscheidungen über ein Votum verfügt (Markt), 2. der Bereich, der bei den Kreditentscheidungen über ein weiteres Votum verfügt (Marktfolge), 3. der Handel. Darüber hinaus werden unterschieden Funktionen, die 4. der Überwachung und Kommunikation der Risiken (Risikocontrolling), 5. der Abwicklung und Kontrolle der Handelsgeschäfte dienen. Grunds, muss bei Ausgestaltung der Aufbauorganisation sichergestellt werden, dass die Bereiche Markt und Handel bis einschl. der Ebene der Bankgeschäftsleitung in von dem BaFin-Rundschreiben im Einzelnen angegebenen Bereichen bzw. Funktionen getrennt sind. Funktionen des Marktpreisrisikocontrollings müssen bis einschl. der Ebene der Geschäftsleitung von Bereichen getrennt sein, die die Positionsverantwortung tragen. Die Funktionstrennungen müssen auch im Vertretungsfall beachtet werden. Die Vertretung kann dabei grunds. auch von einem geeigneten Mitarbeiter unterhalb der Ebene der Bankgeschäftsleitung wahrgenommen werden. Mitwirkung des für die Funktionen des Risikocontrollings zuständigen Bankgeschäftsleiters in einem von der Geschäftsleitung mit der Steuerung der Risiken betrauten Ausschuss steht lt. BaFin dem Grundsatz der Funktionstrennung nicht entgegen. Das Rechnungswesen - insb. Aufstellung der Kontierungs-regeln und Entwicklung der Buchungssystematik -muss bei einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle angesiedelt werden. Wesentliche Rechtsrisiken müssen grunds. von einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle - bspw. Rechtsabteilung - überprüft werden. Bei IT-gestützter Bearbeitung muss die Funktionstrennung durch entspr.Verfahren und Schutzmassnahmen sichergestellt werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
internes Kontrollsystem im Depotgeschäft
 
internes Rating und Eigenkapitalunterlegung
 
Weitere Begriffe : Lohnkostenzuschuss | Sicherheit, gesellschaftliche | AMA
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.