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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kapitalexport, -ausfuhr

Gesamtheit aller ins Ausland fliessenden Geldkapitalien für vor allem Direkt- und Portfolioinvestitionen: Gründung oder Kauf ausländischer Betriebsstätten, Immobilien usw., Beteiligungserwerb im Ausland, Geldanlagen bei ausländischen Banken, Geldanlagen im Ausland durch Erwerb ausländischer Wertpapiere, Vergabe von Krediten an Ausländer u.a. Nach AWG/AWV bestehen bestimmte Meldepflichten. I. S. v. Kapitalexportbeschränkungen nach AWG können Rechtsgeschäfte zwischen Gebietsansässigen und -fremden beschränkt werden, wenn sie bestimmte Kapitalexportmassnahmen zum Gegenstand haben. Faktisch sind diese Bestimmungen allenfalls in temporären, seltenen Ausnahmefällen von Bedeutung, da alle Kompetenzen für den Normalfall auf die EU übergegangen sind. Ggs.: Kapitalimport, -einfuhr.



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