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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Karenztage

Karenzzeit bedeutet: Wartezeit oder Ausfallzeit. Dieser Begriff wird häufig im Bereich des Versicherungswesens und der staatlichen und betrieblichen sozialen Leistungen verwendet. Im allgemeinen wird damit die Zeit umschrieben, die vergehen muss, bis der Anspruch auf eine bestimmte Leistung entsteht. Bei der Lohnfortzahlung wird darunter auch eine Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten verstanden.

Versicherungsleistungen werden oft erst nach einer bestimmten Wartezeit (Karenztage) fällig. Vor allem im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde in Deutschland immer wieder über die Einführung von Karenztagen diskutiert. Nach den geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen müssen die Arbeitgeber (mit Ausnahme der kleinen Unternehmen) ihren Beschäftigten bei Krankheit sechs Wochen lang Lohn oder Gehalt voll weiterzahlen - und zwar bisher vom ersten Tag an. Erst nach Ablauf dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Lohnersatzzahlung.

Seit Einführung der uneingeschränkten Lohnfortzahlung auch für Arbeiter ist die Zahl der Kurzerkrankungen und ihre Häufung an bestimmten Tagen stark gestiegen. Kritiker der geltenden Regelung sprechen deshalb davon, dass die Weiterzahlung des Lohns schon vom ersten Tag der Krankheit an in erheblichem Umfang missbraucht wird. Vertreter der Arbeitgeber fordern deshalb für kurzzeitige Erkrankungen die Einführung von bis zu drei Karenztagen, an denen entweder gar kein oder nur ein Teil des Lohns gezahlt wird. Die deutschen Gewerkschaften dagegen lehnen jede Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall strikt ab, da sie in den bisher geltenden Regelungen eine ihrer wichtigsten sozialen Errungenschaften sehen.

Eine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Karenzzeit gibt es bis zu Entstehung des vollen Urlaubsanspruchs bei Neueinstellung von Mitarbeitern, bei der betrieblichen Altersversorgung oder bei der Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat beispielsweise nur, wer zuvor mindesten 104 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hat. Wer als Arbeitsloser ein Beschäftigungsangebot unberechtigt ablehnt, kann für eine Karenzzeit von acht Wochen vom Bezug der Arbeitslosenunterstützung oder Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden.

In den meisten europäischen Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland (und insbesondere in den anderen EU-Ländern) sind dagegen Karenztage üblich. Auch in der privaten Krankenversicherung sind in Deutschland Karenztage je nach Leistungsart und Tarif keine Seltenheit. Wer darauf verzichtet, schon vom ersten Tag einer Krankheit an Krankentagegeld zu beziehen, zahlt dafür eine entsprechend niedrigere Prämie.

International gebräuchliches Instrument bei der Ausgestaltung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung setzt erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Im internationalen Vergleich ist ein Maximum von drei Karenztagen üblich. In Deutschland gibt es keine Karenztage; der Lohn wird vom ersten Krankheitstag an fortbezahlt. Die Forderung nach Karenztagen ist eine traditionelle Forderung der Unternehmerverbände. Sie wird von der Gewerkschaftsbewegung abgelehnt.



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