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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. In ihr sind alle Arbeiter und Angestellte pflichtversichert. Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind: 1. Förderung der beruflichen Bildung (Ausbildung, Fortbildung, Umschulung, Rehabilitation und Förderung der Arbeitsaufnahme); 2. Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen (Kurzarbeitergeld bei Kurzarbeit, Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Schlechtwettergeld u.a., Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung durch Bezuschussung von neu geschaffenen Arbeitsplätzen); 3. Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Ronkursausfallgeld). Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt und werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen (bisher je 1, 5 %, für 1982 und 1983 je 2 %, also insgesamt 4 %); sie werden vom Arbeitgeber abgeführt. Träger der Arbeitslosenversicherung sind die Bundesanstalt für Arbeit, die Landesarbeitsämter und die Arbeitsämter. Sozialversicherung Teil der Sozialversicherung, in der alle Arbeitnehmer pflichtversichert sind. Zudem kann man sich privat für den Fall der Arbeitslosigkeit versichern. Im Fall der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit übernimmt sie Beiträge oder Raten für Versicherungen, Banken oder Bausparkassen. Somit bleiben der Versicherungsschutz, die Altersvorsorge und Immobilienfinanzierung voll erhalten. Voraussetzung ist häufig: Alter zwischen 18 und 55 Jahre und seit mindestens zwölf Monate als Vollzeitkraft beschäftigt.



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