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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kostenvergleichsrechnung

(engl. cost comparison method) Die Kostenvergleichsrechnung ist ein Verfahren der statischen Investitionsrechnung (a Investitionsrechnung, statische), bei dem die Kosten die Zielgröße darstellen. Für die Leistungen (bzw. a Erlöse) der Investitionsalternativen (Investitionen) wird angenommen, dass sie entweder identisch oder irrelevant sind. Daher lässt sich mit der Kostenvergleichsrechnung die Vorteilhaftigkeit von Investitionen gegenüber der Unterlassensalternative nur bei Rationalisierungs oder Ersatz und nicht bei Erweiterungsoder Errichtungsinvestitionen beurteilen. Ein Objekt gilt als vorteilhaft gegenüber der Unterlassensalternative (absolut vorteilhaft), falls seine Kosten geringer sind als die bei Unterlassen der Investition. Bei der Wahl zwischen mehreren einander ausschließenden Objekten ist das mit den geringsten Kosten vorziehenswürdig (relativ vorteilhaft).

Aufgrund der langfristigen Wirkungen von Investitionen haben auch die relevanten Kosten, zu denen sämtliche Kostenarten zählen können, langfristigen Charakter. Die Kostenhöhe wird für jedes Objekt entweder für eine repräsentative Periode des Planungszeitraums oder als Durchschnittswert bezogen auf diesen Zeitraum ermittelt. Beispielhaft sei ein Investitionsproblem betrachtet, bei dem aus zwei Investitionsobjekten das relativ vorteilhafte zu bestimmen ist. Es konnten die folgenden Daten prognostiziert werden:

Der voraussichtliche Bedarf an dem mit den Objekten herstellbaren Material beträgt wie die Kapazität 20 000 Mengeneinheiten (ME). Um die durchschnittlichen Gesamtkosten beider Objekte zu berechnen, sind die durchschnittlichen Abschreibungen (DA) zu bestimmen. Außerdem müssen die durchschnittlichen a Zinsen als Produkt aus durchschnittlicher Kapitalbindung und Kalkulationszinssatz ermittelt werden. Hierfür ist eine Annahme über die Entwicklung der durchschnittlichen Kapitalbindung erforderlich. Wird unterstellt, dass zu Beginn der a Nutzungsdauer die Anschaffungskosten sowie an deren Ende der Liquidationserlös (a Liquidation) gebunden sind und dazwischen eine kontinuierliche Abnahme der Kapitalbindung erfolgt, dann ergibt sich die durchschnittliche Kapitalbindung (DKB) wie folgt:

Das Investitionsobjekt A erweist sich gemäß dieser Kostenvergleichsrechnung als relativ vorteilhaft. Bei der letztendlichen Investitionsentscheidung sind allerdings die Prämissen der Kostenvergleichsrechnung zu beachten. Dazu zählen die Sicherheit der Daten, die Relevanz nur einer Zielgröße, das Vorliegen der relevanten Entscheidungen in anderen Unternehmensbereichen, die Existenz eines vollkommenen Kapitalmarktes sowie die Annahme, dass die mit den Investitionsobjekten erzielbaren Leistungen identisch oder vernachlässigbar sind. Diese Annahme wird bei der a Gewinnvergleichsrechnung aufgehoben. Weiterhin wird bei der Kostenvergleichsrechnung unterstellt, dass die Daten einer (Durchschnitts )Periode die Verhältnisse im gesamten Planungszeitraum abbilden. Die damit einhergehende Vernachlässigung von zeitlichen Unterschieden im Anfall der Kosten ist nicht realitätsgerecht und stellt einen grundlegenden Nachteil der Kostenvergleichsrechnung und aller anderen statischen Verfahren gegenüber den dynamischen Verfahren der Investitionsrechnung (a hivestitionsrechnung, dynamische) dar.



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