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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kur

In der Gesundheitswirtschaft: Geplante und auf Erfahrung gestützte Anwendung natürlicher und ortsgebundener Heilfaktoren wie Wasser, Luft, Wärme oder Klima unter ärztlicher Aufsicht und Anleitung, üblicherweise in einem Kurort. Die Bezeichnung Kurort wird nach festgelegten behördlichen Regeln an Orte oder Ortsteile verliehen, die durch natürliche Gegebenheiten und entsprechende therapeutische Einrichtungen bestimmte Krankheiten behandelt werden können oder deren Entstehung vorgebeugt wird. So müssen zum Beispiel nach der niedersächsischen Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) vom 22.April 2005 für die Anerkennung als Kurort folgende Voraussetzungen vorhanden sein: 1. natürliche, wissenschaftlich begutachtete und der jeweiligen Artbezeichnung entsprechende Heilmittel, 2. leistungsfähige Einrichtungen zur Anwendung eines Heilmittels oder eines Therapiekonzeptes, 3. ein bewährtes, artbezeichnungsspezifisches Bioklima, 4. eine die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigende, artbezeichnungsspezifische Luftqualität, 5. eine dem artbezeichnungsspezifischen Kurortcharakter dienende Infrastruktur und Freizeitangebote in entsprechender Qualität sowie 6. ein Angebot an artbezeichnungsspezifischen Gesundheitsdienstleistungen, die dem Kurbetrieb dienen. In der Gesundheitswirtschaft: cure Der Begriff "Kur" ist mit der Gesundheitsreform 2000 durch "Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" abgelöst worden. Im Sprachgebrauch findet er weiterhin Anwendung. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. §§ 23, 24, 40, 41 SGB V



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