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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Liquiditätskonsortialbank GmbH

Abk.: LiKo-Bank. Instrument institutioneller Liquiditäts(risiko)politik. 1974 als Folge des Zusammenbruchs einer grösseren Regionalbank im Anschluss an die sich daraus ergebende Liquiditäts- und Vertrauenskrise im deutschen Bankwesen von allen Gruppen der Bankwirtschaft und der Bundesbank als Spezialinstitut gegründet. Hat die Aufgabe, wirtschaftlich gesunden Banken, die ohne eigenes Verschulden in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, Liquiditätshilfen zu gewähren, womit der Gefahr eines allgemeinen Vertrauensschwunds in der Öffentlichkeit gegenüber den Banken begegnet werden soll. Darf zu diesem Zwecke Kredite an Banken vergeben, Gelder bei ihnen einlegen, von ihnen Wechsel ankaufen sowie Refmanzie-rungsgeschäfte aller Art betreiben. Sitz in Frankfurt a. M. Am Stammkapital sind neben der Bundesbank die Gruppen der deutschen Bankwirtschaft beteiligt. Im Gesellschaftsvertrag ist Nachschusspflicht vorgesehen, die im Bedarfsfall von den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Anteile zu leisten ist. Das Verfahren der Gewährung von Liquiditätshilfen durch die LiKo-Bank ist in Kreditrichtlinien festgelegt. Antragsberechtigt sind danach in erster Linie die Institute, die Mitglieder der an der LiKo-Bank beteiligten Bankengruppen sind. Anträge müssen bestimmte Mindestangaben enthalten (u.a. Erläuterungen zur Unternehmung, zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung, zu den Gründen für die Liquiditätsschwierigkeiten und evtl. schon eingeleiteten Gegenmassnahmen, detaillierte Erläuterungen der relevanten Bilanzpositionen wie Debitoren, andere Forderungen, Verbindlichkeiten). Liquiditätshilfe erfolgt nach Prüfung des Antrags grundsätzlich nur, wenn das beantragende Institut ohne eigenes Verschulden in Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist. Kreditinanspruchnahme erfolgt u. a. durch Diskontierung von Solawechseln mit Laufzeiten bis zu 3 Monaten. Es sollen hierbei grunds. Sicherheiten gestellt werden. Debitorenforderungen werden zunächst still an die Liko-Bank abgetreten, während ihre Verwaltung beim antragstellenden Institut bleibt. Weiter kann diese Unterlagen des Kreditnehmers einsehen und Bonitätsprüfungen (auch über Dritte) durchführen. Der Zinssatz für die Liquiditätshilfekredite der Bank orientiert sich an Marktverhältnissen.



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