Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Margenkalkulation

Kalkulationsverfahren im Rahmen der Kosten- und Erlösrechnung im Bankbetrieb, das der Beurteilung der Rentabilität von Kundengeschäften dient. – Ausgangspunkt der Margenkalkulation ist die nach der Marktzinsmethode ermittelte Konditionsmarge (Differenz zwischen effektivem Zins des Kundengeschäfts und effektivem Zins eines fristenkongruenten Geschäfts am Geldmarkt oder Kapitalmarkt). Sie ist eine Bruttomarge. Zur Ermittlung der Nettomarge sind abzuziehen (1) die Risikokostenmarge (prozentualer Deckungsbedarf für Risikokosten) und (2) die Betriebskostenmarge (auf der Basis von Standard-Einzelkosten im Rahmen der Standard-Einzelkostenrechnung ermittelten Marge, um den prozentualen Deckungsbedarf für Betriebskosten auszudrücken). Zu addieren ist die Provisionsmarge (prozentualer Provisionsüberschuss). Betriebskostenmarge und Provisionsmarge können als Margen des Betriebsbereichs des Bankbetriebs saldiert in Ansatz gebracht werden. Das Ergebnis ist die Nettomarge (Nettokonditionsmarge), die um eine Marge zur Abdeckung von Overhead-Kosten und Eigenkapitalkosten zu erweitern ist. Auch: Einzelgeschäftskalkulation. Aufspaltung der Bruttozinsspanne letztlich bis zu zinsbezogenen Erfolgsbeiträgen der einzelnen Kredit- und Einlagengeschäfte. Dazu müssen der kalkulatorische Aufwandzins im Kredit- und der kalkulatorische Ertragszins im Einlagengeschäft ermittelt werden. Diese werden zu einem Effektivzins verdichtet. Zu ihrer Ermittlung werden Poolmethode, Schichtenbilanz bzw. Marktzinsmethode zu Grunde gelegt. Weiterentwicklungen der Margenkalkulation beziehen sich auf die Bruttomarge und auf die Komponenten der Nettomarge. Die Modifikationen ergeben sich zum einen aus der tieferen Aufschlüsselung der Ergebnisbeiträge, zum anderen aus der Grundüberlegung, dass der Zentraldisposition bzw. den dezentralen Vertriebsstellen nur die verantwortbaren Margenkomponenten zugerechnet werden dürfen. Anzuführen u.a.: 1. Zur Ableitung des Marktergebnisses werden den einzelnen Kundengeschäften nur direkte Standardkosten zugerechnet, während Overheadkosten, die nicht einzelnen Bankleistungen zugeordnet werden können, der Zentraldisposition zufallen. Daneben werden der Zentraldisposition deren direkte Kosten zugewiesen (z. B. dem Profitcenter Handelsbereich). 2. Berechnung des Risikoergebnisseserfordert Bestimmung einer Standardrisikomarge im Kreditgeschäft. Dabei werden den Bankleistungen im Aktivgeschäft bzw. den Kundengruppen mit unterschiedlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten auch unterschiedliche Risikokosten zugerechnet. 3. Liquiditätskosten, die aus dem Liquiditätsgrundsatz resultieren, werden nicht den dezentralen Vertriebsstellen, sondern der Zentraldispositionzugerechnet. Da sie letztlich nur von der Zentraldisposition beeinflusst werden, können sie auch nur von dieserverantwortet werden. 4. Aufteilung der Eigenkapitalkosten, die traditionell dem Kreditgeschäft (Eigenkapitalgrundsatz) zugerechnet werden, ist umstritten. Dabei istzu vermeiden, dass bspw. die (Plan-)Margen im Kreditgeschäft im Verhältnis zu den am Markt realisierbaren Konditionen zu hoch angesetzt bzw. aktivlastige Vertriebsstellen bei der Erfolgsermittlung anhand von Nettomargen permanent benachteiligt werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Margendruch
 
Margenverfall
 
Weitere Begriffe : Merkantilismus | Kreditfinanzierung mit Ökologiebezug | Feinsteuerung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.