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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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marktwirtschaftliches Bankensystem

In idealtypischer Form zeichnet sich ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem durch charakteristische Merkmale aus: 1. Die produktiven Faktoren Kapital und Boden befinden sich weitgehend in Privateigentum. 2. Die Produktionstätigkeit wird in grossem Umfang durch die Initiative privater Unternehmer geregelt; sie ist keinem zentralen Plan unterworfen. 3. Der Staat befriedigt vornehmlich kollektive Bedürfnisse. Im Rahmen der Finanz- und der Geldpolitik stehen jedoch Steuerungs- und Lenkungsinstrumente zur Beeinflussung der wirtschaftlichen Ebene zur Verfügung (z.B. Konjunktur-, Struktur-, Regionalpolitik). Durch die oftmals sehr weitgehende Autonomie der für die Geldpolitik Verantwortlichen sind die Einflussmöglichkeiten der politischen Entscheidungsträger aber zu relativieren. 4. Die privaten Unternehmen versuchen, die Produktionsstruktur den sich ändernden Konsumentenwünschen anzupassen und den Absatz ihrer Produkte durch den Einsatz absatzpolitischer Instrumente zu fördern. 5. Bei der Transformation von Konsumentennachfrage in Nachfrage nach Produktionsfaktoren entscheiden Kosten und Preise über Art und Umfang der Verwendung der produktiven Faktoren. Die Marktwirtschaft bietet demnach den einzelnen Wirtschaftssubjekten die Möglichkeit, innerhalb des Warenangebotes frei zu wählen. Durch die Art der Einkommensverwendung nehmen die Wirtschaftssubjekte zudem Einfluss auf die Ressourcenal-lokation und den Gang der Produktion. Auf der Basis eines solchen marktwirtschaftlichen Systems ist zwar offenkundig, dass die nationalen Bankensysteme der westlichen Industrieländer grosse Unterschiede aufweisen; überall gleich ist aber die grunds. Zweiteilung in Geschäfts- (i.weitest.S.) und Notenbanken (Zentralbanken). Die Zentralbank steht ausnahmslos nicht auf einer Stufe mit den Geschäftsbanken, sondern nimmt die Position einer Bank der Banken ein. Ihre wesentl. gesamtwirtschaftliche Aufgabe ist, die Geldmenge in der Volkswirtschaft zu regulieren. Die Notenbank versucht, das wirtschaftliche Geschehen nach Massgabe wirtschafts- und gesellschaftspolitischer, überwiegend vom Ordnungsgeber vorgegebener Zielsetzungen zu beeinflussen. Die überwiegende Mehrheit der Wirtschaftssubjekte - Unternehmen und private Haushalte - unterhält Geschäftsbeziehungen nur mit den Geschäftsbanken. Die Zentralbank richtet ihre Geschäftsbeziehungen neben ihrer Tätigkeit als Bank des Staates vornehmlich auf die Gesamtheit der Banken aus, wogegen unmittelbare geschäftspolitische Verbindungen zwischen Zentralbank und Unternehmen oder privaten Haushalten eine untergeordnete Rolle spielen. Die Banken i.S.v. Geschäftsbanken dienen der Volkswirtschaft im Wesentlichen durch folgende Leistungen: 1. Im Kreditverkehr treten sie zwischen Geldanbietern und Geldnachfragern als Vermittler auf; hierzu gehört auch die Geldschöpfungstätigkeit des Geschäftsbankensystems. 2. Im Effektengeschäft besorgen sie die Vermittlung von verbrieftem Kapital. 3. Im Zahlungsverkehr führen sie die Zahlungen zwischen den Wirtschaftssubjekten aus. Gesamtwirtschaftlich gesehen sind vor allem die im Kredit- und im Effektengeschäft zu erbringenden Leistungen wichtige Aufgaben eines Bankensystems, um eine optimale Versorgung der Wirtschaft mit den notwendigen Finanzierungsmitteln zu ermöglichen.



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