Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

mittel- bis langfristige Aussenhandelsfinanzierung

Laufzeiten über 12 Monate. Die (willkürliche) Grenze zwischen mittel- und langfristigen Krediten liegt i. A. bei 4 Jahren. I. Ggs. z. kurzfristigen Aussenhandelsfinanzierungen, bei denen der bereits abgeschlossene Liefervertrag die Grundlage bildet, sind dies bei längeren Finanzierungen komplexe Geschäftsvorgänge mit grossen Objekten, z.B. Investitionsgüter- und Anlagenexporte, die in verschiedenen Phasen abgewickelt werden. Der komplexe Geschäftsvorgang beginnt mit einer Vorstudie der anschliessenden Ausschreibung und Angebotsausfertigung, und mündet in den Abschluss des Exportvertrags. Im Anschluss folgt die Produktionsphase mit der abschliessenden Lieferung bzw. Verschiffung und Montage am Bestimmungsort. Erst zu diesem Zeitpunkt kann die Anlage durch den Importeur in Betrieb genommen werden. Mit der Inbetriebnahme ist i. d. R. eine Gewährleistungsphase verbunden. Die Komplexität dieser Geschäftsvorgänge macht deutlich, dass für Investitionsgüter- und Anlagenexporte andere Finanzierungsformen als die kurzfristigen Finanzierungsinstrumente benötigt werden. Eine vom Exporteur mitgelieferte Finanzierung ist auf Grund eines sich verstärkenden Wettbewerbs im Export von Investitionsgütern und kompletten Fabrikations- und Energieerzeugungsanlagen zum wichtigen Erfolgsfaktor geworden. Entscheidungskriterien für den Abnehmer sind bei Angebotsstellung vor allem Zielgewährung, Kreditlaufzeit und -kosten der Finanzierung. Von besonderer Entscheidungsrelevanz ist bei mittel- bis langfristigen Finanzierungen der Zinskostenfaktor, da sich eine Zinsdifferenz mit der Länge der Finanzierung umso mehr bemerkbar macht. Die Laufzeit der Kredite ist jeweils von der Komplexität und der Grösse des Exportprojekts abhängig; je aufwendiger und grösser ein Projekt ist, umso länger ist i.A. die Laufzeit der Kredite. Die Probleme langfristiger Exportfinanzierungen liegen vor allem in der Bereitstellung finanzieller Mittel für eine relativ lange Zeit und in grossen Volumina, sodass eine Kumulierung von langfristigen Finanzierungen rasch an die Grenze der Risikobereitschaft einer Bank bzw. einer sonstigen Finanzierungsquelle führen kann. Eine Möglichkeit, diese Risiken unter mehreren Financiers aufzuteilen, stellt die Bildung von Konsortien (Syndikaten) dar. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dem Export eine grosse Bedeutung beizumessen. Aus diesem Grund gewährt der Staat Ausfuhr(risiko)deckungen für im Ausland liegende nicht überprüfbare wirtschaftliche und politische Risiken, die nicht von einem Vertragspartner eines langfristigen Exportgeschäfts getragen werden können. Darüber hinaus fördert der Staat langfristige Exportfinanzierungen zeitweilig durch subventionierte Finanzierungsprogramme. Derartige Programme werden von den meisten westlichen Industrienationen zur Förderung ihrer Exporte angeboten. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf Grund nicht leistungsbedingter Wettbewerbsvorteile bei der Finanzierung hat man sich innerhalb der OECD-Staaten auf ein Übereinkommen über staatlich geförderte Exportkredite (Konsensus) geeinigt. Im Konsensus werden Mindestzinssätze und Höchstlaufzeiten für staatlich geförderte Kredite geregelt. Dabei werden die einzelnen Importländer nach ihrem Entwicklungsstand, der sich am Bruttosozialprodukt pro Einwohner in US$ bemisst, in wohlhabende, mittlere und weniger entwickelte Länder klassifiziert. Je nach Länderklasse sind dann Kreditlaufzeiten zwischen 2 und 5, 5 und 8,5 sowie 8,5 und 10 Jahren möglich. Die festgelegten Mindestzinssätze sind unabhängig vom nationalen Zinsniveau und gelten für alle Währungen einheitlich. Dieser Mindestzinssatz darf von dem Durchschnittszinssatz aller bei der Finanzierung des Exportgeschäfts eingesetzten, staatlich geförderten Mittel nicht unterschritten werden. Jedes Jahr finden neue Verhandlungen der OECD-Länder über eine Verlängerung des Abkommens, über neue Mindestzinssätze sowie über die Einordnung der Länder in die einzelnen Klassen statt. Neben Kredithöchstlaufzeiten und Mindestzinssätzen ist des Weiteren festgelegt, dass die Mindestan- bzw. Zwischenzahlungen 15% betragen müssen, die Tilgung in gleichen Halbjahresraten ohne Freijahre zu erfolgen hat und die zu finanzierenden lokalen Kosten (Localcosts) 15% des Wertes des gesamten Exportauftrags nicht übersteigen dürfen. Für die Finanzierung von Kraftwerken, Luftfahrzeugen, Schiffen, Agrar-erzeugnissen u.a. existieren besondere Vereinbarungen. Unter die Konsensusregelungen fallen in Deutschland Finanzierungen von AKA und KfW. Ausserdem sind Laufzeitbegrenzungen und Mindestzinsregelungen des Konsensus auch von der staatlichen Exportkreditversicherung zu beachten.



 
Weitere Begriffe : Kolonialismus | Rhön-Klinikum AG | Internationalisierung, Leistungsprogramm
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.