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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Nominalzins(satz)

Nominalzinssatz ist der in Prozenten vom Nennwert einer Anleihe (Schuldverschreibung) oder eines Kredites angegebene Zinssatz. Problem: Der Nominalzinssatz weicht häufig vom Effektivzinssatz ab. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Auszahlungskurs der Anleihe (des Kredits) vom Nennwert (Nominalwert) abweicht. Liegt der Auszahlungskurs unter dem Nennwert, so übersteigt der Effektivzinssatz den Nominalzinssatz. Sind Zins- und Tilgungszahlungen in kürzeren als jährlichen Abständen fällig, so ergibt sich ebenfalls ein über dem Nominalzinssatz liegender Effektivzinssatz. Hinweis: Zur Errechnung des Effektivzinssatzes dient das Instrumentarium der internen Zinsfuß-Methode. Bei festverzinslichen Wertpapierender Zinsertrag in Prozent des Nennwertes. Durch den Nominalzinssatz wird der für den Kapitalanleger interessantere Effektivzinssatz mitbestimmt. 1. Auch: Nominalzinsfuss, nominaler Zins(satz). Der auf den Nennbetrag einer Schuld periodisch oder in anderer Weise zu zahlende, vertraglich vereinbarte Zins. Unterscheidet sich vor allem bei Anleihen mit Disagio, aber auch bei Darlehen mit Damnum vom Effektivzins, der dann höher ist. Ggs.: Effektivzins(satz), Rendite. 2. Auch: Geldzins(satz). Zins, der ohne Berücksichtigung der güterwirtschaftlichen Seite, also vor allem ohne Berücksichtigung der Preisniveauveränderungen bzw. der Inflationsrate, betrachtet wird. Ggs.: Realzins(satz).



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