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			     Ombudsleute
			
			
			
			
                      In der Gesundheitswirtschaft:
patients‘ ombudsman
Ombudsleute sind unabhängige, von Parlament/Regierung bestellte Vertrauenspersonen, die ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Beratungs- und Kontrollfunktionen zur Rechtswahrung ausüben. Beispiele hierfür sind z.B. Wehrbeauftragte und Datenschützer.
Ombudsleute können im Gesundheitswesen im Sinne eines Beschwerdemanagements auf Qualitätsverbesserungen und Stärkung der Patientenrechte hinwirken. In Deutschland sind – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Europas – bisher nur vereinzelt Ombudsleute zur Patientenunterstützung tätig. 
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum 1. Januar erstmals die Rechtsgrundlage für einen Patientenbeauftragten auf Bundesebene geschaffen, der vom Bundeskabinett berufen wird, um sich in den politischen Gremien beratend für Patientenrechte einzusetzen.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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