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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sachwalter bei Pfandbriefbanken, Aufgaben und Befugnisse

Der Sachwalter steht unter der Aufsicht des Gerichts des Sitzes der Pfandbriefbank. Das Gericht kann insb. jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen. Es kann ihn auf Antrag der BaFin abberufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Sachwalter tritt gegenüber der BaFin und dem Treuhänder in die Pflichten ein, die von der Pfandbriefbank nach Pfandbriefgesetz und KWG im Zusammenhang mit der Verwaltung der Deckungswerte zu erfüllen sind. Die Bestellung des Sachwalters ist bei den im Register eingetragenen Hypotheken ins Grundbuch einzutragen, wenn nach Art des Rechts und nach den Umständen zu befürchten ist, dass ohne die Eintragung die Pfandbriefgläubiger benachteiligt würden. Die Eintragung ist vom Sachwalter beim Grundbuchamt zu beantragen. Werden Hypotheken, bei denen die Bestellung des Sachwalters eingetragen worden ist, im Register gelöscht, hat der Sachwalter beim Grundbuchamt die Löschung der Eintragung der Sachwalterbestellung zu beantragen. Bei im Register eingetragenen Rechten an Schiffen tritt an die Stelle des Grundbuchs das Schiffsregister, bei im Register eingetragenen Rechten an Schiffsbauwerken das Schiffsbauregister, an die Stelle des Grundbuchamts das Registergericht. Der Sachwalter hat zu Beginn seiner Tätigkeit für jede Deckungsmasse eine Eröffnungsbilanz und einen erläuternden Bericht sowie für den Schluss jedes Jahres Jahresabschluss und Lagebericht zu erstellen. Der Jahresabschluss ist durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, den die BaFin bestellt. Die BaFin kann Sonderprüfungen anordnen. Der Sachwalter hat bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden. Er ist bei Pflichtverletzung der Pfandbriefbank zum Schadenersatz verpflichtet. Sachwalter und Insolvenzverwalter haben einander alle Informationen mitzuteilen, die für das Insolvenzverfahren der Pfandbriefbank oder die Verwaltung der Deckungswerte von Bedeutung sein können.



 
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