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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sparbrief

Der Sparbrief wird auf den Namen einer Person und über einen festen Betrag ausgestellt. Für einen Sparbrief wird eine bestimmte Laufzeit (die in der Regel zwischen vier und zehn Jahren liegt) mit einer festen Verzinsung vereinbart. Die Zinsen werden entweder jährlich oder am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Verglichen mit anderen Anlageformen, bewegen sich die Zinsen beim Sparbrief auf niedrigem Niveau. Da sich der Zinssatz während der Laufzeit nicht ändert, ist eine kürzere Vertragsdauer günstiger, da man schneller auf eine zinsgünstigere Anlageform umsteigen kann. Namensschuldverschreibung mit fester Verzinsung und mittelfristiger Laufzeit, die zu einem festgelegten Zeitpunkt (i. d. R. zwischen drei und zehn Jahren) einschließlich der aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt wird (normalverzinsliche Sparbriefe). Bei abgezinsten Sparbriefen werden vom Nennwert, der dem Rückzahlungsbetrag entspricht, Zinsen und Zinseszinsen laufzeitbezogen abgezogen (Abzinsung). Der so ermittelte Betrag ist der Kaufpreis. Sparbriefe werden von Kreditinstituten ausgegeben. (Sparkassenbrief). Von Kreditinstituten ausgegebenes mittelfristiges (teils auch langfristiges) Anlagepapier; die Laufzeit liegt i. Allg. zwischen vier und sechs Jahren. Der Sp. wird i. d. R. auf den Namen des Erwerbers (als Namensschuldverschreibung) oder auch nur auf den Inhaber (als Inhaberschuldverschreibung) ausgestellt und muss zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt werden. Er dient der Fremdfinanzierung von Banken und Sparkassen. Für deren Kunden stellt der S. eine Anlagealternative zu Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist dar.



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