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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Stammaktien

Stammaktien sind die Grundform der Aktie in Deutschland. Sie verbriefen dem Inhaber ein Miteigentum an einer Aktiengesellschaft sowie die normalen, im Aktiengesetz festgelegten Rechte und Pflichten. Hierzu gehört das Stimmrecht in der Hauptversammlung, ein Bezugsrecht bei der Ausgabe von jungen Aktien sowie die Pflicht zur Leistung der Einlage. Stammaktien gibt es in Form von Inhaberaktien und als Namensaktien. Das Gegenstück zur Stammaktie ist die Vorzugsaktie.

Die Stammaktie ist die am weitesten verbreitete Form der Aktie in Deutschland. Im Gegensatz zur Vorzugsaktie gewährt sie dem Aktionär alle "normalen", im Aktiengesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten. Darum werden Stammaktien auch als Grundform aller Aktien angesehen. Der Inhaber beziehungsweise Eigentümer einer Stammaktie ist Teilhaber an einer Aktiengesellschaft und damit am Gewinn anteilsmäßig beteiligt.

Die Rechte und Pflichten eines Stammaktionärs werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Zu den wichtigsten Rechten des Stammaktionärs gehören:

Die Pflichten des Aktionärs erstrecken sich im Wesentlichen auf die Pflicht zur Leistung der vereinbarten Einlage, also des Nennwerts plus eines eventuellen Agios.

Stammaktien können sowohl als Inhaberaktien als auch als Namensaktien ausgegeben werden. Die Inhaberaktie war auf Grund ihrer einfachen Übertragbarkeit in Deutschlang jahrzehntelang die populärere Form. Die Globalisierung des Wertpapiergeschäfts führt aber dazu, dass auch in Deutschland seit 1999 immer mehr Gesellschaften auf Namensaktien umstellen.



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