Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Switchgeschäft

1. Geschäfte, die der Beschaffung oder der Anlage von Devisen dienen sollen, bei zwischen zwei Ländern mit nicht frei konvertiblen Währungen eingeräumtem, zur Verrechnung von Zahlungen dienendem Kreditlimit. 2. Besonders in den 1950er und 60er Jahren im Ost-West-Handel, aber auch im Handel mit Entwicklungsländern verbreitete spez. Geschäfte. Heute sind sie noch selten zu finden, da die für Switchgeschäfte notwendigen bilateralen Verrechnungsabkommen meist ausgelaufen sind und die Aussenhandelsgeschäfte heute finanziell in anderer Form abgewickelt werden können, z. B. durch Kreditangebote in freien Devisen an die entspr. Länder. Bei einem Switchgeschäft erfolgt aus devisenwirtschaftlichen Gründen die finanzielle Abwicklung des Aussenhandelsgeschäfts nicht direkt mit dem Abnehmerland der Exportware, sondern über ein drittes Land, das für die Bezahlung der Warenlieferung in Devisen an den Exporteur zuständig ist. Voraussetzung für ein Switchgeschäft ist, dass zwischen dem Abnehmerland der Exportware und dem für die finanzielle Abwicklung zuständigen Land ein bilaterales Verrechnungs- oder Clearingabkommen besteht. Auf dem auf eine vereinbarte Währung (US$, Euro usw.) lautenden Verrechnungskonto werden sämtliche zwischen diesen beiden Ländern durchgeführten Warentransaktionen verbucht. Sind die Handelsströme zwischen den beiden Staaten nicht ausgeglichen, entstehen auf den Konten Salden. Hat ein Land auf seinem Verrechnungskonto ein Guthaben und möchte es Waren beziehen, die es im Defizitland nicht gibt, hat es die Möglichkeit, durch Übertragung des Clearingguthabens gegenüber dem Defizitland an den Exporteur der gewünschten Waren ohne Einsatz von Devisen die benötigten Waren zu beziehen. Benötigt der Exporteur ebenfalls keine Ware aus dem Defizitland, kann dieser das Clearingguthaben abzgl. Switchprämie an einen Switchhändler gegen konvertierbare Währung verkaufen. Die Höhe der Switchprämie ist abhängig von Nachfrage und Angebot an Clearingguthaben gegen das Defizitland, von der Konvertierungswährung und dem Volumen der Transaktion. Aufgabe des Switchhändlers ist, Importeure zu suchen, die Waren aus dem Defizitland zu günstigen Konditionen beziehen wollen, und ihnen das Clearingguthaben abzgl. eines Abschlags gegen konvertierbare Währung zur Verfügung zu stellen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Swiss Euro Clearing Bank
 
Switchgeschäfte
 
Weitere Begriffe : ESchG | Währungsfutures-Option | Dokumenteninkassopapiere
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.