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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Unfallversicherung, private

Neben der gesetzlichen gibt es auch eine private Unfallversicherung. Sie soll den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen, also die wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen.

Wer einen Unfall hat, kann seinen Beruf oft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben. Die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zahlt jedoch nur in bestimmten Fällen - eben wenn der Unfall in Zusammenhang mit der Arbeit stand. Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit. Die möglichen finanziellen Folgen soll darum eine private Unfallversicherung abdecken. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung bezahlt zwar (noch) die ärztliche Versorgung, kommt aber nicht für die wirtschaftlichen Folgen von Dauerschäden auf. Die Unfallversicherung dagegen tritt bei allen Unfällen ein.

Sowohl für den Fall der Invalidität als auch für den Fall des Unfalltodes wird bei Abschluss einer Unfallversicherung eine Versicherungssumme vereinbart. Die "Todesfall-Leistung" wird nur dann fällig, wenn der Verunglückte binnen eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Die Höhe beider Summen ist bis zu bestimmten Obergrenzen vom Versicherungsnehmer frei wählbar, wenn er bereit ist, die entsprechenden Beiträge zu zahlen.

Mehr Geld bei schweren Unfällen gibt es, wenn eine so genannte Progression vereinbart wird. Dann kann bei Vollinvalidität die ausgezahlte Summe die Vertragssumme um mehr als das Doppelte übersteigen. Wie die Progressionskurve bei einer Teil-Invalidität verläuft, ist bei den Versicherungsgesellschaften verschieden, hängt jedoch immer vom Grad der beruflichen Behinderung ab.

Die volle Summe wir nur bei 100prozentiger Invalidität gezahlt. Bei einer Teilinvalidität - die die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit auf Dauer beeinträchtigt - wird ein vorher festgelegter Teil gezahlt. Die so genannte Gliedertaxe legt fest, wie hoch der Anspruch beim Fehlen einzelner Gliedmaßen ist. Spezielle Berufsgruppen wie etwa Ärzte oder Musiker können - gegen Aufpreis - auch spezielle Gliedertaxen abschließen. In diesen Fällen kann nämlich schon ein Unfall mit relativ geringen gesundheitlichen Folgen zur Berufsunfähigkeit führen. Dann wird zum Beispiel der Verlust einer Hand als ein Fall von Vollinvalidität eingestuft und entsprechend die vereinbarte Höchstsumme ausgezahlt.

Extremsportler wie Drachen- oder Segelflieger können sich gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen nicht durch eine normale Unfallversicherungs-Police absichern. In diesen Fällen ist eine zusätzliche Versicherung notwendig.

Unfallversicherungen lassen sich für eine Person abschließen, aber auch für die ganze Familie. In diesem Fall bieten einige Unternehmen günstigere Beiträge an, als bei individuellem Abschluss der Verträge.

Eine Unfallversicherung kann in der Steuererklärung steuermindernd als Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden.



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