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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Value-at-Risk (VAR)

Maximal zu erwartender Verlust aus dem Ausfall von Aktiva sowie aus der Veränderung von Zinsen, Währungen und Kursen, der unter üblichen Marktbedingungen innerhalb einer bestimmten Periode mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintreten kann. Insbesondere bei der Bilanzierung der Derivate ist die VAR-Methode gebräuchlich. Ebenfalls können so Ausfall-, Zinsänderungs- und Währungsrisiken bei Banken und Unternehmen berechnet und publiziert werden. Hierfür ist zunächst ein Risikovolumen zu bestimmen. Dies sind z.B. bei einer Bank die „Risikoaktiva“ gem. Kreditwesengesetz (KWG) und evtl. bei einem Unternehmen die Forderungen oder Wertpapiere mit hoher Volatilität . Anschließend ist dieses Risikovolumen mit einem Risikofaktor zu multiplizieren bzw. zu gewichten, wodurch ausgedrückt werden soll, mit welchem potentiellen Verlust gerechnet werden kann. Dieser Risikofaktor hängt von der Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts und der prozentualen Risikoeinschätzung ab. Werden letztlich alle so gewichteten Risikopotentiale des Unternehmens addiert, so ist das Ergebnis eine Größe nach VAR. ähnliche Modelle sind das Return on Risk Adjusted Capital (RoRAC) oder das Financial Mobility at Risk . 1. Begriff: Kennzahl bzw. Methode zur Quantifizierung der Markt- und Preisrisiken von Kassa- oder derivativen (Finanz-)Instrumenten sowie Adressausfallrisiken bei Kreditinstrumenten. Folglich stellt der VAR bzw. MaR heutzutage die wesentliche Grundlage für die Erfassung, Steuerung, Prognose und Kontrolle der geschäftsbezogenen Risiken in Banken und Unternehmen dar. Da i. d. R. das Risiko als Wahrscheinlichkeit eines Verlusts oder die negative Abweichung von einem erwarteten Gewinn definiert werden kann, beschreibt der VAR den erwarteten Maximalverlust (in Währungseinheiten), der während eines bestimmten Zeitraums bzw. Haltedauer (z. B. 1 Tag, 1 Woche, 10 Tage usw.) mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (z. B. 99 %, 95 %) nicht überschritten wird. – 2. Ermittlung: Auf der Basis einer von der Bankenaufsicht in Deutschland anerkannten Stichprobe von Beobachtungswerten (z. B. normalverteilte, logarithmierte, tägliche Renditen eines betrachteten Portefeuilles aus verschiedensten Finanzinstrumenten) der letzten 250 Börsentage, einem 1%-Quantil von -2,33 einer standardnormalverteilten Zufallsvariablen und einer angenommenen Haltedauer H von 10 Tagen lässt sich der VaR zu einem beliebigen Zeitpunkt t wie folgt berechnen: Dabei bezeichnet Vt den Wert des betrachteten Portefeuilles zu einem beliebigen Zeitpunkt t. Die Studie der Group of Thirty empfiehlt, dass das mit einem derivativen Portefeuille verbundene Marktrisiko bei einer beliebigen Haltedauer von z. B. einer Woche oder zehn Tagen auf täglicher Basis mit einem VAR-Ansatz zu messen. Eine ähnliche Vorgehensweise sehen die Risk Management-Systeme RiskMetrics und CreditMetrics von J.P. Morgan vor. – VAR wird von den Aufsichtsbehörden als Marktrisikokennzahl gefördert und findet Eingang in die Gesetzgebung (Eigenkapitalgrundsätze). Im Rahmen dieses Gesetzes wird es Instituten ermöglicht, Eigenkapital zur Hinterlegung von Marktrisiken mit internen VAR-Modellen zu berechnen. Es wird eine zehntägige Halteperiode und ein Konfidenzniveau von 99% verlangt. Qualitätssicherung der Berechnungsmodelle erfolgt anhand von Backtestingmethoden (Backtesting).



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