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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wertpapierpensions- und Wertpapierleih- (-darlehens-)geschäfte, Netting

Sind Wertpapierdarlehens-oder -pensionsgeschäfte in einem gebräuchlichen oder von einem Spitzenverband der Institute zur Verwendung empfohlenen Rahmenvertrag zusammengefasst, dessen Vertragstext 1. sicherstellt, dass die einbezogenen Geschäfte im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners in der Weise einheitlich beendet werden oder durch einseitige Erklärung des Instituts beendet werden können, dass die gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen aus diesen Geschäften unter Berücksichtigung der Marktpreise der Wertpapiere zu einer einheitlichen Ausgleichsforderung verrechnet werden, und 2. dem Institut das Recht gibt, alle einbezogenen Geschäfte durch einseitige Erklärung einheitlich mit Wirkung gem. Nr. 1 zu beenden, wenn der Vertragspartner die ihm aus einem einzelnen Geschäft obliegende Leistung nicht erbringt, kann die einheitliche Ausgleichsforderung, die dem Institut bei einer Verrechnung zum Zeitpunkt des Geschäftsschlusses zustehen würde, unter u. a. Voraussetzungen bis zum nächsten Ge-schäftsschluss als Kreditbetrag angesetzt werden. Ein Institut darf dieses Anrechnungsverfahren nur anwenden, wenn es 1. sich von der Rechts Wirksamkeit der Vereinbarung auf der Grundlage eines geeigneten Rechtsgutachtens einer sachkundigen und unabhängigen Stelle, dessen Erstellung oder letzte Ergänzung nicht länger als ein Jahr zurückliegt, überzeugt hat, 2. seine Absicht, von dem Anrechnungsverfahren laufend Gebrauch zu machen, der BaFin unter Bez. des Musterrahmenvertrags und diesbzgl. Rechtsgutachtens einschl. vorhandener Ergänzungen angezeigt hat und 3. der BaFin eine Abschrift des Rechtsgutachtens einschl. vorhandener Ergänzungen und des Musterrahmenvertrags, auf den sich das Rechtsgutachten bezieht, direkt oder über einen Spitzenverband der Institute übermittelt hat. Die BaFin kann den Instituten untersagen, von o. a. Anrechnungsverfahren Gebrauch zu machen, wenn es Zweifel an der Rechtswirksamkeit der dort genannten Vereinbarung hat. Es kann ein Institut von dem Anrechnungsverfahren auf Dauer oder bestimmte Zeit ausschliessen, wenn es Unregelmässigkeiten hins. der Einhaltung der Anforderungen feststellt.



 
Weitere Begriffe : Universalbank | Grundkapital der Deutschen Bundesbank | Soziologie, strukturalistische
 
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