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Zwangsvollstreckung, Zwangsbeitreibung |
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| Gesetzlich streng geregeltes Verfahren, das die Durchsetzung von Leistungs- oder Haftungsansprüchen durch staatlichen Zwang zum Gegenstand hat. Voraussetzungen sind das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels, der Vollstreckungsklausel sowie Zustellung des Titels. Zudem muss der Gläubiger einen Vollstreckungsantrag gestellt haben und in die zutreffende Vermögensmasse vollstreckt werden. Soll schnellstmögliche Befriedigung des Gläubigers, auf dessen Antrag sie eingeleitet wird, sicherstellen. Dabei darf allerdings die Existenzfähigkeit des Schuldners nicht zunichte gemacht werden. Die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung ist möglich ins bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners. Für Banken als Gläubiger von Bedeutung. |
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