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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Öffentlicher Kredit / Staatsverschuldung

Die Finanzierung der öffentlichen Ausgaben durch Kredite wird als Staatsverschuldung bezeichnet. Die Kreditfinanzierung des Staates erfolgt zum einen über die Kapitalmärkte und zum anderen durch Verschuldung bei der Deutschen Bundesbank. Bei der Diskussion über die Höhe der Staatsverschuldung wird unterschieden zwischen der Höhe der jährlichen Neuverschuldung des Staates und der Höhe der Gesamtverschuldung, dem so genannten Schuldenstand.

Die Finanzierung öffentlicher Ausgaben erfolgt aus unterschiedlichen Quellen. Neben der Finanzierung durch Steuereinnahmen, Gebühren und Beiträge sowie Erwerbseinkünfte des Staates stellt die Kreditaufnahme eine Möglichkeit der Kapitalbeschaffung dar. In der Praxis ist die Kapitalbeschaffung durch Kreditaufnahme neben den Steuereinnahmen die wichtigste Finanzierungsquelle der öffentlichen Hand. Bei der Staatsverschuldung müssen verschiedene Begriffe streng voneinander getrennt werden:

  • Schuldenstand: die Summe der durch den Staat aufgenommenen und noch nicht zurückgezahlten Kredite.
  • Neuverschuldung: jährliche Kreditaufnahme des Staates. Sie gliedert sich in die Brutto- und die Nettokreditaufnahme.
  • Bruttokreditaufnahme: die Mittel, die benötigt werden, um alte Kredite zu tilgen und Zinsen zu zahlen. Auch die Beschaffung zusätzlicher Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben, die durch die restlichen Einnahmen des Staates nicht gedeckt werden.
  • Nettokreditaufnahme: Tatsächliche Zunahme des Schuldenstands. Die Nettoneuverschuldung ermittelt man, indem von der Bruttoneuverschuldung die Beträge abgezogen werden, die der Staat benötigt, um seinen Zins- und Tilgungsverpflichtungen nachzukommen. Die Nettokreditaufnahme dient der Finanzierung öffentlicher Ausgaben.

Kreditaufnahme

Der Staat hat verschiedene Möglichkeiten der Kreditaufnahme. Zum einen kann er sich bei der Bundesbank verschulden, zum anderen kann er aber auch Kredite bei privaten Gläubigern aufnehmen. Da die Kreditaufnahme des Staates bei der Bundesbank nur in sehr geringem Ausmaß möglich und durch strenge Gesetze geregelt ist, wird der Hauptteil der staatlichen Kredite am nationalen oder internationalen Geld- und Kapitalmarkt getätigt.

Die Verschuldung des Staates bei der Bundesbank über so genannte Kassenverstärkungs- und Kassenkredite dient der kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätslücken. Solche kurzfristigen finanziellen Engpässe entstehen, wenn beispielsweise Steuereinnahmen später eingehen, als die Ausgaben fällig werden. Um solche zeitliche Differenzen zu überbrücken kann der Staat kurzfristige Kredite bei der Bundesbank aufnehmen. Die maximale Höhe und Laufzeit dieser Art von Krediten ist durch das Bundesbankgesetz streng geregelt und spielt daher im Vergleich zum gesamten Kreditvolumen nur eine untergeordnete Rolle. Etwa zwei Prozent der öffentlichen Verschuldung erfolgt über die Bundesbank.

Der Großteil der benötigten Gelder wird bei Kreditinstituten oder privaten Nichtbanken aufgenommen. Hierbei hat die Verschuldung bei den Kreditinstituten ein deutliches Übergewicht. Je nachdem, ob es sich um eine kurzfristige oder eine langfristige Kreditaufnahme handelt, unterscheidet man zwischen Verschuldung über den Geldmarkt und Verschuldung über den Kapitalmarkt.

Die Finanzierung kurzfristiger finanzieller Engpässe von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt über den Geldmarkt, man spricht dabei von Finanzierungskrediten. Hierfür bedient sich der Staat der Emission von Finanzierungsschätzen, unverzinslichen Schatzanweisungen und Schatzwechseln.

Der Kapitalmarkt dient dem Staat zur Aufnahme von langfristigen Krediten, allgemein Haushaltskredite genannt. Hier beschafft sich die öffentliche Hand die benötigten Gelder entweder durch Emission von staatlichen Rentenpapieren oder durch Aufnahme von Schuldscheindarlehen. Bei den staatlichen Wertpapieren kann man nach Laufzeit und Ausstattung unterscheiden zwischen:

  • Bundesobligationen
  • Bundesanleihen und
  • Bundesschatzbriefen

Die Verzinsung der staatlichen Rentenpapiere richtet sich nach der jeweiligen Zinslage am Kapitalmarkt. Die Laufzeit liegt zwischen vier und zehn Jahren. In seltenen Fällen werden auch Anleihen mit längeren Laufzeiten emittiert.

Auswirkungen der Verschuldung

Über die negativen Auswirkungen der zunehmenden staatlichen Verschuldung wird sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Bei dieser Diskussion kann die Staatsverschuldung in zwei Komponenten unterteilt werden: In die konjunkturelle Verschuldung und in die strukturelle Verschuldung. Sie werden hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Wirkung sehr unterschiedlich beurteilt.

Dieses Konzept des strukturellen und konjunkturellen Defizits wird vor allem vom Sachverständigenrat vertreten. Er mahnt schon seit Jahren, dass die Staatsverschuldung zurückgeführt werden muss, um negative Wirkungen zu vermeiden. Hierfür sind prinzipiell nur zwei Ansätze möglich:

Reduzierung der Ausgaben: Verminderung staatlicher Subventionen sowie der Sozialaufwendungen. Beides scheitert meist an dem heftigen Widerstand der Betroffenen.

Erhöhung der Einnahmen: Dies bedeutet vor allem Steuererhöhungen. Das ist bei der ohnehin im internationalen Vergleich sehr hohen steuerlichen Belastung in der Bundesrepublik kaum möglich.



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