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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Anlageberater / Vermögensberater

Als Anlage- beziehungsweise Vermögensberater bezeichnen sich Vertreter von Finanzdienstleistern sowie freiberufliche und unabhängige Berater, ebenso Mitarbeiter von Brokerhäusern und Banken. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Auch ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich. Deshalb bezeichnen sich auch solche Verkäufer von Fondsanteilen und anderen Finanzprodukten als Anlageberater, die nur eine geringe Qualifikation für diese Tätigkeit besitzen. Oder sie sind für Anbieter aus dem Grauen Kapitalmarkt tätig und versuchen eher mit psychologischen Tricks als mit Sachkunde Kunden zu gewinnen.

Das gestiegene Interesse an einer ertragreichen Geldanlage und die Notwendigkeit einer stärkeren Eigenvorsorge für das Alter hat führt dazu, dass nicht nur die Zahl und Vielfalt der dazu mehr oder weniger geeigneten Finanzprodukte steigt. Es gibt auch eine große und weiter wachsende Zahl von Unternehmen, die sich auf den Verkauf von Fondsanteilen und Lebensversicherungen, auf das Angebot von Immobilienbeteiligungen, von Warentermin- und Devisengeschäften sowie zahlreichen anderen Finanzprodukten spezialisiert haben. In ihrem Auftrag bemühen sich die Anlage- oder Finanzberater um Kunden. Daneben gibt es die Wertpapierberater der Banken, Vermögensverwaltungen und Brokerhäuser sowie unabhängige Anlage- beziehungsweise Vermögensberater.

Die Berufsbezeichnung "Anlageberater" ist nicht gesetzlich geschützt. Die erforderliche Sachkunde wird weder durch staatliche Stellen noch durch Industrie- und Handelskammern (IHK) oder ähnliche unabhängige Institutionen geprüft. Für einen freien Handelsvertreter als Vermittler reicht ein Gewerbeschein. Es hängt also ganz vom jeweiligen Arbeitgeber oder der Eigeninitiative des Anlageberaters ab, ob die erforderlichen Kenntnisse für eine qualifizierte Beratung erworben und auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Viele Anlageberater sind nur für einen bestimmten Anbieter und die von ihm vertriebenen Finanzprodukte tätig. Darüber werden die Kunden nicht immer informiert. Eine unabhängige und nur auf die Bedürfnisse des einzelnen Anlegers zugeschnittene Beratung ist nur dann gewährleistet, wenn dieser sich an einen Sachverständigen für Kapitalanlage wendet, der selber keine Vermögensanlagen vertreibt und statt dessen für seine Beratungsleistung honoriert wird. Auch von unabhängigen Beratern, die zwar auf Provisionsbasis arbeiten, aber nicht an bestimmte Unternehmen gebunden sind, kann eine stärker kundenorientierte Beratung erwartet werden.

Haftung des Anlageberaters

Ein Problem ist die Haftung des Anlageberaters für bestimmte Empfehlungen. Kommt es zu Schwierigkeiten, reden sich viele damit heraus, sie seien nur Vermittler von Geldanlagen und keine Berater. Dem hat allerdings der Bundesgerichtshof Anfang 2000 durch eine höchstrichterliche Entscheidung einen Riegel vorgeschoben (AZ.: III ZR 62/99 vom 13.1.00). Zwar können keine Garantien für die Wertsteigerung einer Geldanlage verlangt werden. Aber nicht zutreffende Angaben (zum Beispiel über Steuervorteile) können eine Forderung auf Schadenersatz begründen. Zu richtigen und vollständigen Angaben ist der Anlageberater in jedem Fall verpflichtet. Die Überreichung eines Packens von Informationsmaterial ist nicht ausreichend.

Vorsicht ist immer angebracht, wenn sich ein "Anlageberater" unaufgefordert an der Haustür oder am Telefon meldet. Das ist gesetzlich verboten und deutet auf ein unseriöses Unternehmen hin. Auch hohe Gewinnversprechen oder der Hinweis auf Bankgarantien sind ein Hinweis darauf, dass der "Anlageberater" unseriös ist.

Checkliste zur Überprüfung eines Anlageberater

  • Unerbetener Telefonanruf oder Haustürbesuch = unseriös
  • Kann er auf eine fachliche Ausbildung verweisen?
  • Ist er bereit, ein Beratungsprotokoll anzufertigen und zu unterzeichnen?
  • Wird bereits für die Analyse ihrer finanziellen Situation ein Honorar verlangt (außer bei einem anerkannten Sachverständigen, der Ihnen nichts verkaufen will)?
  • Sind im Beratungsprotokoll Rendite, Risiko, steuerliche Aspekte, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten erwähnt?
  • Wird versucht, Sie unter Zeitdruck zu setzen?
  • Werden ungewöhnlich hohe Gewinne in Aussicht gestellt?

Achtung: Wenn sie mehrere oder gar alle Fragen mit Ja beantworten, ist höchste Vorsicht angebracht. Aber auch wenn nur einer dieser Punkte zutrifft, ist schon Misstrauen zu empfehlen. Holen Sie möglichst einen zweiten Rat ein. Bewahren Sie Protokoll und andere Unterlagen gut auf. Investieren Sie nicht in Anlagen, die Sie nicht wirklich verstehen. Nutzen Sie gegebenenfalls die Widerrufsfrist von einer Woche: Schriftlich per Einschreiben.



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