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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Basel II, Bedeutung

Basel II stellt die bedeutendste Änderung des Bankenaufsichtsrechts seit Ende der 1980 er Jahre dar. Das wesentliche Ziel der neuen Regelungen ist es, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig zu machen sowie neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. Weitere Schwerpunkte liegen in der Vorgabe von Grundprinzipien für die qualitative Bankenaufsicht sowie einer Erweiterung der Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin. Die vorher geltenden internationalen Eigenkapitalregelungen für Banken - Basel-I-Akkord von 1988 - sind schon Mitte der 1990er Jahre in die Kritik geraten. Wesentlicher Grund hierfür ist die von Seiten der Bankenaufsicht vorgegebene, wenig differenzierende Berechnung der Kapitalanforderungen auf Kreditrisiken, mit der das tatsächliche Risiko oft nur unzureichend abgebildet wird. Hinzu kommt, dass in diesem Regulierungsrahmen neuere Finanzinstrumente und Methoden zur Kreditrisikosteuerung kaum berücksichtigt werden. Auch entspricht die Ausrichtung der Eigenkapitalanforderungen allein an Kredit- und Marktpreisrisiken nicht dem tatsächlichen Risikoprofil einer Bank. Mit Basel II sollen diese Schwächen soweit wie möglich beseitigt werden. Die bankenaufsichtliche Risikomessung nähert sich stärker an die Risikosteuerungsmethoden der Banken an. Bandbreite und Entwicklungsstand der angewendeten Risikomessmethoden sind jedoch bei den einzelnen Banken sehr unterschiedlich. Basel II trägt dieser Tatsache durch ein evolutionäres Konzept unterschiedlich fortgeschrittener Verfahren Rechnung: Für die drei zentralen Risikobereiche der Banken - Kredit-, Marktpreis- und operationelles Risiko - stehen wahlweise sowohl standardisierte Erfassungskonzepte als auch feinere bankeigene Verfahren und Modelle zur Verfügung. Die genaueren Verfahren der Risikomessung führen zu Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen. Die bankenaufsichtliche Erfahrung hat im Übrigen gezeigt, dass Eigenkapitalanforderungen, so wertvoll sie als Verlustpuffer und Risikobegrenzungsnormen auch sind, für sich allein keine hinreichende Gewähr für Solvenz einer Bank darstellen. Der Baseler Ausschuss ergänzt die Mindestkapitalanforderungen deshalb um eine intensivierte qualitative Bankenaufsicht. Dies führt für Deutschland u. a. zur Ausweitung der Prüfungstätigkeit »vor Ort«, die haupts. von der Bundesbank durchgeführt wird. Entscheidend ist, das Gesamtrisiko eines Instituts und die wesentlichen Einflussfaktoren auf dessen Risikosituation zu identifizieren und bankenaufsichtlich zu würdigen. Darüber hinaus ist die Erweiterung der Offenlegungspflichten der Institute vorgesehen, um die disziplinierenden Kräfte der Märkte komplementär zu den regulatorischen Anforderungen zu nutzen.



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