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Besserungsschein

Ein Besserungsschein ist eine vertragliche Vereinbarung mit der sich der Zahlungspflichtige verpflichtet an den Gläubiger eine bestimmte Summe zu zahlen, obwohl die Forderung eigentlich entweder schon beglichen ist oder auf die Zahlung von Seiten des Gläubigers verzichtet wurde. Der Besserungsschein ist ein Instrument, dass vor allem bei Sanierungsmaßnahmen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmen angewandt wird. Besserungsscheine werden aber auch beim Verkauf von Wertpapieren verwendet, wenn der Wert des Papiers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht richtig eingeschätzt werden kann.

Als Besserungsschein wird zum einen das schriftliche Versprechen eines Schuldners bezeichnet auf eine Forderung, auf die bereits von Seiten des Gläubigers verzichtet wurde, Zahlung zu leisten, wenn es seine Einkommenslage wieder erlaubt. Zum anderen versteht man unter einem Besserungsschein aber auch die Verpflichtung des Käufers eines Wertpapiers oder einer Beteiligung auf einen bereits gezahlten Kaufpreis zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachzahlung zu leisten, wenn bestimmte vertraglich fixierte Umstände eintreten. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine vorab definierte Wertsteigerung des Kaufgegenstands.

Das Instrument des Besserungsscheins wird vor allem bei Sanierungen von in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Unternehmen verwendet. Der Besserungsschein gibt den Gläubigern die Möglichkeit auf ihre Forderungen ganz oder teilweise zu verzichten und so ein Konkurs des Schuldners zu vermeiden, ohne sich vollständig der Chance zu berauben, im Falle einer wirtschaftlichen Erholung des Unternehmens einen Teil oder die gesamte Forderung zurück zu erhalten. Ein solcher Schritt ist immer dann sinnvoll, wenn einerseits vermutet wird, dass das Unternehmen ohne seine Schuldenlast wieder zurück in die Wirtschaftlichkeit geführt werden kann. Andererseits aber die Chance in einem Konkursverfahren einen signifikanten Teil der eigenen Forderungen aus dem Erlös der Konkursmasse zu erhalten als gering eingeschätzt wird. In einem solchen Fall können sich die Gläubiger entschließen, auf ihre Forderungen zu verzichten, um das Unternehmen am Leben zu erhalten und sich somit die Chance zu erhalten doch ihre Geld zurückgezahlt zu bekommen.

Rechtlich gesehen ist das Unternehmen durch einen solchen Schritt zunächst einmal entschuldet, so dass ein Konkursverfahren vermieden werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen im Falle einer wirtschaftlichen Gesundung, die erlassenen Forderungen trotzdem ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Das Instrument des Besserungsscheins geht also weiter als die Stundung einer Forderung, die nur einen zeitlichen Aufschub der Zins- und Tilgungszahlungen gewährt. Im Falle des Besserungsscheins fallen die Forderungen ganz weg, leben aber unter bestimmten Umständen wieder auf.

Bei der Sanierung von Aktiengesellschaften spricht man hierbei oftmals nicht von Besserungsscheinen sondern von "Sanierungsgenussscheinen", die ebenfalls eine eventuelle spätere Zahlung an die verzichtenden Gläubiger versprechen.

Ein weiteres Anwendungsgebiet des Besserungsscheins ist das Wertpapiergeschäft. Hier kann es gerade bei nicht börsennotierten Gesellschaften schwierig sein, den "richtigen" Wert eines Wertpapiers einzuschätzen, so dass man sich teilweise auf einen bestimmten Preis einigt, von dem man glaubt, dass er nahe am tatsächlichen Wert liegt und zusätzlich einen Besserungsschein vereinbart, mit dem der Käufer sich verpflichtet eine Nachzahlung in bestimmter Höhe an den Verkäufer zu leisten, wenn sich herausstellt, dass das Papier mehr als der eigentliche Kaufpreis wert ist.

Diese Vorgehensweise wählen die beteiligten Parteien häufig bei Unternehmenskäufen. Hier hängt der Kaufpreis weniger von dem Substanzwert des Unternehmens oder der Ertragskraft in der Vergangenheit, sondern vielmehr von der Fähigkeit zukünftig Erträge zu erwirtschaften ab. Die zukünftige Ertragskraft kann aber bestenfalls für die nächsten 1 bis 3 Jahre einigermaßen verläßlich prognostiziert werden, kaum aber für einen längeren Zeitraum. Aus Gründen der Vorsicht, wird der potentielle Käufer eines Unternehmens den Wert des Unternehmens daher eher niedriger einschätzen, während der Verkäufer von einem eher höheren Wert ausgeht. Um diesen Konflikt zu lösen, können sich beide Parteien auf den Einsatz eines Besserungsscheins einigen. In der Praxis sieht ein solcher Besserungsschein in der Regel vor, dass sich der Käufer verpflichtet zu einem späteren Zeitpunkt, meist nach einigen Jahren, einen Aufschlag zu zahlen, wenn eine bestimmte Ertragssituation eingetreten ist. Kommt es nicht zu diesen Erträgen, erlischt die Verpflichtung.

Besserungsscheine werden außerdem teilweise bei Kapitalherabsetzungen von Aktiengesellschaften verwendet, um so die betroffenen Aktionäre im Falle einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage für die entstandenen Verluste zu entschädigen.

Bezeichnung für eine vertragliche Vereinbarung zwischen Gläubiger(n) und Schuldner, bei der der oder die Gläubiger auf seine/ihre Forderung(en) verzichtet, um dem Schuldner aus einer Finanzkrise zu holen. (Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) Der Verzicht auf Forderungen kann ein Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten somit vor einem Konkurs retten. Durch Besserungsscheine ist oftmals noch eine Sanierung des Unternehmens möglich. Der Besserungsschein enthält die Zusage des Schuldners, bestehende Forderungen ganz oder teilweise zu erfüllen, sobald sich seine wirtschaftliche Lage verbessert hat und die Erfüllung der dann entstehenden Zahlungspflicht keine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs des betroffenen Unternehmens und keine Gefährdung der anderen Gläubiger bewirkt.



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