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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA)

Der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) vertritt als mächtiger Lobbyist die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Bundestag, Bundesregierung, Parteien, Gewerkschaften und anderen staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen, insbesondere in wirtschafts-, sozialpolitischen und berufsständischen Fragen. Über die nationalen Grenzen hinweg erfüllt er diese Aufgaben auch gegenüber der Europäischen Union (EU) und internationalen Organisationen des Handels. Er dient damit gleichzeitig der einheitlichen Willensbildung seiner Mitglieder in allen grundsätzlichen Fragen der Handelspolitik als auch ihrer geschlossenen Vertretung nach außen.

Der BGA (Adresse) ist die Spitzenorganisation des deutschen Handels und Dienstleistungssektors. Der Dachverband vertritt cirka 140.000 inländische Unternehmen seiner Branche mit etwa anderthalb Millionen Beschäftigten. Er wurde 1916 gegründet und nach einer Unterbrechung durch den Zweiten Weltkrieg 1949 neu gegründet. Der BGA unterhält in allen 16 Bundesländern Landesverbände. Mit dem Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin waren auch die Lobbyisten zum Umzug an die Spree gezwungen. Mehrere Organisationen bilden dabei "Wohngemeinschaften" in derselben Immobilie: In das "Haus der Wirtschaft" zogen der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Im Haus des Handels bilden der Hauptverband des Einzelhandels und der BGA eine Hausgemeinschaft. Unter einem Dach könnten Synergieeffekte genutzt und Kosten gesenkt werden, (etwa durch eine gemeinsame Kantine oder Hausdruckerei). Das ist die Triebfeder dieser räumlichen Kooperation. Das gemeinsame Domizil soll aber auch symbolisch wirken, nach dem Motto: die Lobbyisten sind sich einig.

Mitglieder und Organisation

Der BGA setzt sich derzeit zusammen aus 32 regionalen Arbeitgeberverbänden, welche als Tarifträgerverbände insbesondere für die Lohn- und Sozialpolitik verantwortlich sind. Dazu kommen 51 Fachverbände, die die gesamte Palette des Groß- und Außenhandels abdecken. Mitglieder sind zum Beispiel der Bundesgroßhandelsverband für Uhren und uhrentechnischen Bedarf oder der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik. Der BGA ist damit ein Verband der Verbände, er hat keine Einzelmitglieder. Die Mitgliedschaft im BGA, der als Wirtschaftsverband von staatlichen Institutionen unabhängig ist, ist freiwillig. Darin unterscheidet er sich zum Beispiel vom DIHT, der über die Industrie- und Handelskammern (IHK) eine gesetzlich verankerte Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen kennt. Der BGA selbst ist wiederum Mitglied in zahlreichen deutschen und europäischen Wirtschaftsorganisationen.

Die deutsche Handelspolitik wird zunehmend durch europäische Rechtssetzung geprägt. Daher ist der BGA aktiv auf der europäischen Ebene tätig. Er konzentriert sich dabei auf drei Institutionen, und zwar erstens "EuroCommerce", der Dachverband des gesamten europäischen Handels in Brüssel, zweitens der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU (WSA) und drittens der Ausschuss für Handel und Vertrieb (AHV).

Aufgaben - Arbeitsschwerpunkte

Neben dem Einfluss auf die Gesetzgebung und Mitwirkung bei der Gestaltung politischer, wirtschaftlicher und Gesellschaftlicher Aufgaben (auch durch eigene Vorschläge und Initiativen in der Wirtschaftspolitik) sieht der BGA seinen Zweck auch in der Information seiner Mitglieder über die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung. Die Spannbreite der Information und Vertretung der Mitgliederinteressen reicht beispielsweise von Mitteilungen über Zolltarif- und Importquotenänderungen sowie Außenhandelsrecht bis hin zur Beratung und Koordination in sozial- und tarifpolitischen Fragen.

Der BGA hat neun Abteilungen, die auch seine Haupttätigkeiten widerspiegeln:

Ein weiterer wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Verbandes ist die Aus- und Weiterbildung für Eigentümer und Mitglieder der Führungsebene der ihm angeschlossenen Unternehmen. Einen Schwerpunkt bilden dabei Seminare zur besseren Nutzung des europäischen Binnenmarktes, Schulungen zum betrieblichen Umweltschutz, Steuerseminare, UN-Kaufrechtsseminaren und Informationsforen zu aktuellen Fragen des Handels im europäischen Binnenmarkt, etwa zur europäischen Verpackungsverordnung.



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