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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Kapital-Lebensversicherung oder Fondsgebundene Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seinen Angestellten abschließt. Das heißt: Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Betrieb, Versicherter und Nutznießer der Arbeitnehmer. Vorteil einer Direktversicherung sind Steuersparmöglichkeiten, Nachteil ist die langfristige Vertragsbindung.

Der Begriff Direktversicherung hat nichts mit einem Direktversicherer zu tun. Während letzterer ein Unternehmen ist, das ohne Vertreter arbeitet, ist die Direktversicherung eine Kapital-Lebensversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer abschließt.

Der Vorteil einer Direktversicherung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung liegt im niedrigen Steuersatz auf die entrichteten Beiträge.

Für Vertragsabschlüsse bis 2004 gilt:Der Teil des Einkommens, der für die Versicherung bezahlt wird, unterliegt nur einer Pauschalsteuer von 20 Prozent. Nachteil: Die Summe darf pro Jahr nicht mehr als 2.496 Euro betragen.

Für Vertragsabschlüsse ab dem 1.1.2005 gilt:Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) gilt seit Januar 2005 auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Direktversicherung wird nur noch auf Rentenbasis ausgezahlt. Die Beiträge sind bis zu einer Höchstgrenze von 4.296 Euro pro Jahr steuerfrei. Der Betrag setzt sich aus dem bisher gültigen Freibetrag von 2.496 Euro (entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) und dem von 2005 an zusätzlich gewährten Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr zusammen. Das heißt, wenn der Versicherte im Alter seine Betriebsrente kassiert, wird diese Monat für Monat voll mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belastet. Man spricht hier von der nachgelagerten Besteuerung. Der Rentenfreibetrag liegt aktuell bei 1.575 Euro monatlich.

Der Vertrag kann - anders als normale Lebensversicherungs-Policen, die jährlich kündbar sind - erst mit dem 60. Lebensjahr beendet werden. Beleihen, abtreten oder vorzeitig kündigen ist nicht möglich.

Direktversicherungen sind sinnvoll für Arbeitnehmer mit hohem Steuersatz. Sie sparen Steuern in Höhe ihres Steuersatzes abzüglich 20 Prozentpunkte. Voraussetzung ist eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren.

Auch wenn der Arbeitgeber die Beiträge überweist, ist es der Arbeitnehmer, der zahlt. Denn der Arbeitgeber bucht die Beiträge vom Gehaltskonto ab. Der Versicherungsnehmer kann sich vom Arbeitgeber bei Vertragsabschluss eine Zusage geben lassen, die ein unwiderrufliches Bezugsrecht für ihn beziehungsweise die Erben festlegt. Das ist wichtig für den Fall der vorzeitigen Vertragsaufhebung, zum Beispiel bei Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit.

Im Falle der Kündigung des Arbeitsplatzes läuft in der Regel die Direktversicherung beitragsfrei weiter. Allerdings könnte das Finanzamt einer Aufhebung vor dem 60. Lebensjahr zustimmen, wenn keine Berufstätigkeit mehr möglich ist.

Die Direktversicherung kann seit dem Jahre 2002 auch als "Riester-Altersvorsorgevertrag" abgeschlossen. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann statt der Lohnsteuerpauschalierung die staatliche "Riester-Förderung" durch Zulagen oder den neuen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Dann müssten allerdings die späteren Auszahlungen voll versteuert werden, während die Leistungen aus einer ungeförderten Direktversicherung im Todes- und Erlebensfall steuerfrei ausgezahlt werden.

Alle Beträge Stand: 2005



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