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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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EWS (Europäisches Währungssystem)

Die Mitgliedsländer des EWS (alle Mitgliedsländer der EG mit Ausnahme von Großbritannien und Griechenland, die nur assoziiert sind und an der Wechselkurs-Stabilisierung nicht teilnehmen) haben damit eine »Zone stabiler Wechselkurse« geschaffen. Das EWS baut auf folgenden Bestandteilen auf: 1. künstliche Währungseinheit ECU. Jedes Land legt fest, was seine Währung in ECU wert sein soll, mit Hilfe dieser Leitkurse werden die Wechselkurse aller beteiligten Länder verknüpft. Dies ergibt das sogenannte »Paritätengitter«. 2. Interventionspunkte. Sie legen die Bandbreite fest, innerhalb der die Wechselkurse um die Parität schwanken dürfen. Bei Annäherung der Wechselkurse an die Interventionsgrenzen greifen die Zentralbanken ausgleichend ein. 3. Abweichungsindikator (Divergenzindikator). Da es beim Erreichen eines Interventionspunktes für Gegenmaßnahmen bereits zu spät sein kann, wurde der Abweichungsindikator als Vorwarn-Mittel eingeführt. Er liegt bei 75% der maximalen Abweichung einer Währung vom Leitkurs, gewichtet nach deren Anteil am Währungskorb. 4. EFWZ’= Europäischer Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit. Gegen Hinterlegung von 20 % der nationalen Gold- und Währungsreserven erhalten die Banken Gutschriften in ECU, die sie für den sogenannten »Saldenausgleich« benötigen. Letzterer ist der Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten, die bei Interventionen der Zentralbanken entstehen. Probleme ergeben sich mitunter durch das starke Inflationsgefälle zwischen den Mitgliedsstaaten sowie durch die notwendige gegenseitige Abstimmung bei Paritätenänderungen.



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