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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gesamtrechnung, volkswirtschaftliche

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Volkswirtschaftliches Rechnungswesen) Hilfsmittel der Wirtschaftspolitik und -theorie, mit dem eine systematische statistische Darstellung der wichtigsten Ströme einer Volkswirtschaft in einem geschlossenen, konsistenten Kreislaufsystem vorgenommen wird. In der Wirtschaftssoziologie: ein System der Erfassung volkswirtschaftlicher Aktivitäten mittels Konten. Das Bildungsprinzip der Konten (in der BRD: 51) beruht auf verschieden gegliederten ökonomischen Funktionen (z.B. Produktion, Einkommensentstehung und -Verwendung, Vermögens- und Kreditänderung) und verschiedenen institutionellen Gliederungen der Wirtschaftssubjekte (z.B. private Haushalte, Unternehmen, Staat). So lassen sich bilden: Produktionskosten der Unternehmen, Kreditinstitute und Gebietskörperschaften, Einkommensverwendungskosten der Unternehmen, Gebietskörperschaften und privaten Haushalte usw. Die theoretisch und politisch interessanteste Kerngrösse ist das Bruttosozialprodukt: Im zusammengefassten Güterkonto erscheinen jeweils in Wertgrössen auf der linken Seite (es handelt sich stets um zweiseitige oder doppelte Einzelkonten) die Bruttoproduktion (Sozialprodukt) und der Import, auf der rechten Seite die volkswirtschaftliche Zwischennachfrage (Vorleistungen an die Sektoren) und die volkswirtschaftliche Endnachfrage. Erst die volkswirtschaftliche Endnachfrage (Konsum plus Investition plus Export) vermindert um den Import ergibt das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen (Y£,) (von der Verwendungsseite her gesehen und nach dem Inländerkonzept). Yj}, minus Abschreibungen (D) = Nettosozialprodukt zu Marktpreisen (YJ},); Y[}, minus indirekte Steuern (ind) plus Subventionen an Unternehmen (Zv) = Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (Y“) oder Volkseinkommen. Von dieser Grösse lässt sich dann eine ganze Hierarchie von Einkommensgrössen ableiten. Auch die Veränderung der Verteilung von Vermögen und Einkommen kann sichtbar gemacht werden. Eine solche volkswirtschaftliche Rechnungslegung (Sozialberichterstattung, gesellschaftliche) erlaubt nicht nur die ex /wsr-Ermittlung der wichtigsten Einzel- und aggregierten Resultate des Wirtschaftens, sondern lässt auch Rückschlüsse auf deren Zustandekommen, die bestehenden binnen- und aussenwirtschaftlichen Verflechtungen und jeweilige Änderungen zu, woraus, unter Verwendung wirtschafts- und insbesondere kreislauftheoretischer Kenntnisse, wirtschaftspolitisch relevante Einsichten gewonnen werden können.



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