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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine p Kommanditgesellschaft (KG), bei der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist und andere Rechtspersonen i. d. R. Gesellschafter der GmbH Kommanditisten sind. Die GmbH & Co. KG gehört zu den Personengesellschaften und ist in das Handelsregister einzutragen. Anders als bei der «einfachen» Kommanditgesellschaft (KG) beschränkt sich die Haftung des Komplementärs (GmbH als juristische Person) auf sein Gesellschaftsvermögen (Vermögen). Die Haftung der Gesellschafter der Komplementär GmbH gegenüber der Komplementär GmbH beschränkt sich auf den Betrag der eingeforderten Stammeinlage. Der offensichtliche Vorteil der Haftungsbegrenzung der Gesellschafter trotz Vorliegen einer Personengesellschaft relativiert sich oft dadurch, dass Fremdkapitalgeber ( Fremdkapital) persönliche Sicherheiten von den Gesellschaftern der GmbH fordern. Nach Einführung des Kapitalgesellschaften und Co ichtlinie Gesetzes sind auch Kapitalgesellschaften & Co. (meist GmbH & Co. KG) unabhängig von den Regelungen des Publizitätsgesetzes dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss nach den für 4 Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.



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