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Ich-AG

Ich-AG ist ein Begriff, der in Zusammenhang mit der Arbeitsmarktreform von Peter Hartz entstand. Es bedeutet, dass sich jemand aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht und dafür eine staatliche Förderung erhält.

Wer sich in einer Ich-AG selbstständig machen möchte, bekommt seit 1. Januar 2003 weniger bürokratische Hürden in den Weg gelegt. Außerdem erhält er einen staatlichen Zuschuss: 600 Euro monatlich im ersten Jahr, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr. Wer allerdings in einem Jahr mehr als 25.000 Euro mit seiner Selbstständigkeit verdient, bekommt in den kommenden Jahren keine Unterstützung mehr.

Der Begriff Ich-AG wurde zum Unwort des Jahres 2002 gewählt, weil er angeblich unlogisch ist, "da ein Individuum keine Aktiengesellschaft sein könne". Aktiengesellschaft wird mit "AG" abgekürzt. Es handle sich dabei um eine Herabstufung von menschlichen Schicksalen auf ein sprachliches Börsenniveau, so die Begründung. Mit einer Aktiengesellschaft hat die Ich-AG allerdings tatsächlich nichts zu tun. Wer sich selbstständig macht und diese Förderung beantragt, darf höchstens Familienangehörige als Arbeitnehmer beschäftigen.

Vorteil der Ich-AG: Wer den Zuschuss bewilligt bekommt, wird als selbstständig eingestuft, auch wenn einige noch geltende Kriterien aus der Scheinselbstständigkeit noch auf ihn zutreffen sollten. Zusätzlich zur Förderung kann der Selbstständige einen ermäßigten Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung beantragen. Die Regelungen zur Ich-AG sind zunächst bis 2005 begrenzt.

Die Ich-AG ist Teil der Hartz-Reform.



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