Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kapitalismus, staatsmonopolistischer

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Stamokap) Die vollständige Entfaltung der dem Wesen des kapitalistischen Monopols entspringenden Tendenz zur vollständigen Beherrschung der Gesellschaft. Die Ursache für den Übergang vom einfachen Monopolkapitalismus zum staatsmonopolistischen Kapitalismus ist das allgemeine Gesetz der kapitalistischen Akkumulation und der erreichte Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Außerdem haben die Folgen der beiden Weltkriege, die Konkurrenz der sozialistischen Länder, die große Wirtschaftskrise der 30er Jahre, der Zusammenbruch des Kolonialsystems, der Druck von sozialen Bewegungen und die wachsende internationale Konkurrenz zur raschen Entwicklung des staatsmonopolistischen Kapitalismus beigetragen. Der staatsmonopolistische Kapitalismus umfaßt die verschiedensten ökonomischen und sozialen Elemente, aber auch politische, ideologische, kulturelle und andere Aspekte. Wenn die öffentliche Finanzierung, der öffentliche Sektor. der Staatsverbrauch, die monopolistische Planung auch die spezifischen Merkmale des staatsmonopolistischen Kapitalismus sind, so ist die Militarisierung der Wirtschaft, der ideologische und politische Zwang und die Tendenzen zum politischen Autoritarismus nicht weniger grundlegend für den staatsmonopolistischen Kapitalismus. Der staatsmonopolistische Kapitalismus ist eine Entwicklungsphase des Imperialismus, die sich durch die weitere Akkumulation der Kapitals und die Internationalisierung/Globalisienmg der Produktion, des Finanzkapitals und der Wissenschaft und Forschung immer weiter internationalisiert. Über den Grad der „Verschmelzung` bestehen unterschiedliche Auffassungen. Nach einigen Theorien bedeutet der staatsmonopolistische Kapitalismus nicht eine Unterordnung des Staates unter die Herrschaft der Monopole, sondern die Verschmelzung beider zu einem politischen und ökonomischen Herrschaftsinstrument. Nach anderen Auffassungen gibt es zwischen Monopolen und dem Staat weder Verschmelzung noch Trennung, sondern eine enge Wechselwirkung, wobei jedes Element gleichzeitig seine eigene Rolle, aber auch das gleiche Ziel hat: Die Entwicklung der Akkumulation des Kapitals und der monopolistischen Konzentration, die Verstärkung der Ausbeutung und das Wachstum der Monopolprofite. Die in letzter Instanz entscheidende Rolle liegt bei den Monopolen. >Kapitalismus, >Imperialismus, >Monopole In der Wirtschaftssoziologie: ab-gek. Stamokap, zentraler Begriff marxistischer Kapitalismustheorien. Sie gehen davon aus, dass sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die Widersprüche der kapitalistischen Ökonomie nur noch durch Staatseingriffe in die Krisentendenz glätten liessen, dass das Monopolkapital seine Herrschaft nur noch durch Verschmelzung mit der Staatsmacht halten konnte. Diese Entwicklungen erbrachten etwa in den 1950er Jahren den s.n Kapitalismus, staatsmonopolistischer Indem der Staat offen politisch die Interessen des Monopolkapitals durchsetzte, baute er auf der politischen Ebene durch Formierung die demokratischen Rechte ab. Die Kritik am Theorem des s.n Kapitalismus, staatsmonopolistischer richtete sich auf den Monopolbegriff, auf implizite Annahmen über die relative Eigenständigkeit des Staates gegenüber der ökonomischen Sphäre, auf politische Implikationen (insbesondere auf die Vorstellung, abgesehen von der relativ kleinen Gruppe von Staatsfunktionären und Monopolkapitalisten habe die grosse Mehrheit der Bevölkerung im Grunde ein gleichgerichtetes Interesse an einer sozialistischen Gesellschaft).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kapitalismus, regulierter
 
Kapitalismus, ungleichmäßige ökonomische Entwicklung des
 
Weitere Begriffe : degrees of freedom | Parallelkredit | Distributionsverhältnis
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.