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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kuxe

Als Kuxe werden Anteile an bergrechtlichen Gewerkschaften bezeichnet. Sie stellen einen ideellen Anteil am Vermögen der betreffenden Gewerkschaft dar. Kuxe lauten auf den Namen des Inhabers und werden im so genannten Gewerkenbuch eingetragen. Kuxe verbriefen ein Recht auf Teilnahme am Gewinn, verpflichten den Inhaber aber - anders als bei Aktien - zur Nachschusspflicht, wenn zusätzlichen Kapitalbedarf auftritt. Kuxe spielen heute als Finanzierungsform praktisch keine Rolle mehr.

Kuxe verkörpern Anteilsrechte an bergrechtlichen Gewerkschaften. Sie verbriefen keinen festen Nennbetrag, sondern lediglich einen Anteil am Vermögen der Gewerkschaft. Über die jeweiligen Anteilsrechte werden Kuxscheine ausgestellt, die auf den Namen des Inhabers lauten und in das Gewerkschaftsbuch eingetragen werden. Die Gesellschafter einer bergrechtlichen Gewerkschaft werden Gewerken genannt.

Kuxe verbriefen für den Anteilseigner ein Recht auf Teilnahme am Gewinn der bergrechtlichen Gewerkschaft. Umgekehrt ist der Gewerke aber auch zum Kapitalnachschuss (Zubuße) verpflichtet, wenn die Gewerkschaft zusätzliches Kapital benötigt und der Vorstand eine Kapitalerhöhung beschließt. Dies ist ein wesentlicher Unrerschied zur Aktie. Der Gewerke kann sich durch Verzicht und kostenlose Rückgabe seines Anteils an die Gewerkschaft (Abandonnierung) von der Pflicht zum Nachschuss befreien.

Bergwerksgesellschaften werden heute kaum noch als bergrechtliche Gewerkschaften, sondern fast ausschließlich als Aktiengesellschaften geführt. Die Finanzierung von Gesellschaften durch Ausgabe von Kuxen ist im Vergleich zur Ausgabe von Aktien nachteilig, da bei notwendigen Kapitalerhöhungen lediglich auf die Gewerken zurückgegriffen werden kann und nicht, wie bei der Aktiengesellschaft auf den gesamten Kapitalmarkt. Die Finanzierung durch Ausgabe von Kuxen hat daher sehr an Bedeutung verloren. Der Handel von Kuxen an der Börse ist stark zurückgegangen.

Kuxe sind Anteile an bergrechtlichen Gewerkschaften (Grubenunternehmen) und gehören bei Privatleuten zum sonstigen Vermögen. Sie lauten nicht auf einen bestimmten Nennbetrag, sondern sind eine Beteiligung am Vermögen der Gewerkschaft. Kuxe laufen auf den Namen des Inhabers. Die Gewinnanteile (Ausbeute genannt) sind Einnahmen aus Kapitalvermögen. Heute nur noch von historischer Bedeutung, da bergrechtliche Gewerkschaften in AGs umgewandelt wurden.



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