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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Multilateral Investment Guarantee Agency

Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur. Multilaterale Investitionsgarantieagentur. Abk.: MIGA. 1988 als jüngstes Mitglied der Weltbankgruppe gegründet. Ziel dieser Einrichtung ist Förderung ausländischer Investitionen in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Während im Ausland in umfangreichen Projekten investierende Unternehmen mit betriebswirtschaftlichen Risiken möglicher Beteiligungen in ihrem Geschäftsfeld i. d. R. vertraut sind, stehen sie politischen Risiken in Entwicklungs- und Schwellenländern meist unsicher gegenüber. Um dieses Investitionshemmnis abzubauen, stellt die MIGA Garantien gegen politische Risiken - z.B. Enteignung, Verstaatlichung usw. - zur Verfügung. Ergänzend steht sie den Entwicklungs- und Schwellenländern auch beratend zur Seite, um deren Attraktivität als Investitionsland zu fördern. Das MIGA-Garantieprogramm bietet zum einen Schutz gegen Verluste, die durch Beschränkungen der Konvertibilität von Währungen entstehen können. Weiter deckt die Garantie auch Verluste ab, die durch enteignungsgleiche Eingriffe der Regierung des Investitionslands entstehen, z. B. durch Beschlagnahme oder Verstaatlichung. Schutz besteht auch gegen Schäden, die durch Krieg, Unruhen, Terrorismus usw. verursacht werden. Schliesst der Investor Verträge mit dem Investitionsstaat ab, so kann er sich mit Hilfe der MIGA auch gegen Verluste schützen, die durch einen Vertragsbruch des Gaststaates hervorgerufen werden. Für ihre Garantien hat die MIGA unterschiedliche Basistarife entwickelt, die sich nach den einzelnen Garantieleistungen und der jeweiligen Branche, in der die Investition getätigt wird, richten. Diese Basistarife werden für jede Investition entspr. der jeweiligen Risikoeinschätzung individuell an-gepasst. Die höchsten Basistarife werden für die Versicherung gegen staatlichen Vertragsbruch berechnet. Voraussetzung der Inanspruchnahme einer MIGA-Garantie ist u. a., dass sowohl das Heimatland des Investors als auch das Zielland der Investition MIGA-Mitglied ist. Versicherbar sind nicht nur Erstbeteiligungen, sondern auch Modernisierung, Erweiterung oder Restrukturierung schon bestehender Unternehmen sowie Unternehmenskäufe im Rahmen der Privatisierung staatlicher Betriebe. Dabei wird nicht nur die Bereitstellung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen unterstützt, sondern auch Franchising-, Lizenz- oder Managementverträge sind versicherbar. Als Mitglied der Weltbankgruppe unterstützt die MIGA nur finanziell und wirtschaftlich solide Projekte. Diese sollten dazu beitragen, die wirtschaftliche Entwicklung im Investitionsland zu fördern, z. B. indem Arbeitsplätze geschaffen, neue Techniken eingeführt werden oder die Exportfähigkeit gestärkt wird. Darüber hinaus müssen die Projekte den hohen Umweltstandards der Weltbank gerecht werden. Die Standardlaufzeit einer MIGA-Garantie beträgt 15 Jahre, max. ausnahmsw. bis 20 Jahre. Die Versicherung eines Projekts unterliegt einem Höchstbetrag; 100%ige Absicherung ist jedoch nicht möglich, denn mind. 10% eines eintretenden Schadens sind vom Investor selbst zu tragen.



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