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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ombudsmann der Banken

Der Ombudsmann ist eine von den Banken geschaffene Stelle, an die sich Kunden wenden können, die in einem Streitfall mit ihrem Kreditinstitut zu keiner Einigung kommen. Dies gilt auch bei Differenzen über Wertpapiergeschäfte. Der Ombudsmann hat die Aufgaben einer Schiedsstelle und soll dazu beitragen, oft kostspielige und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wenn ein Sparer oder Anleger sich mit seinem Kundenberater in einem Streitfall nicht einigen kann und auch ein Gespräch mit dessen Vorgesetzten zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, kann vor dem Gang zum Anwalt und notfalls Gericht zunächst die Beschwerdestelle der Bank oder Sparkasse eingeschaltet werden. Allerdings verfügen nicht alle Institute über eine solche Stelle.

Die Hypothekenbanken haben jedoch eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet, und die privaten Banken (Bundesverband deutscher Banken) haben die Stelle eines Ombudsmannes geschaffen. An ihn können sich auch Kunden privater Banken wenden, die der Ansicht sind, dass sie bei Wertpapiergeschäften ungenügend oder falsch beraten wurden. Der Ombudsmann entscheidet in einem außergerichtlichen Verfahren über derartige Kundenbeschwerden. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist sein Spruch für das Kreditinstitut bindend. Liegt der Streitwert über diese Summe, muss die Bank den Spruch des Schlichters zwar nicht akzeptieren, die Erfahrung hat aber gezeigt, dass dies in der Regel dennoch geschieht. Der Kunde dagegen kann in jedem Fall ein ordentliches Gericht anrufen, wenn er sich weiterhin ungerecht behandelt oder übervorteilt fühlt. Der Ombudsmann darf nur in drei Fällen nicht tätig werden:

  • wenn bereits ein Gerichtsverfahren in der betreffenden Angelegenheit anhängig ist,
  • wenn der Beschwerdeführer bereits Kontakt mit einer Staatsanwaltschaft aufgenommen hat,
  • wenn der Anspruch nach geltenden Gesetzen bereits verjährt ist.

Auch der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) hat einen Ombudsmann zur Schlichtung von Streitigkeiten eingerichtet. Nur bei den Sparkassen gibt es keine zentrale Schlichtungsstelle. Hier sind die regionalen Verbände Anlaufstelle für Beschwerden.

Kunden, die sich beschweren wollen, müssen bei den entsprechenden Stellen ihre Unterlagen einreichen. Beschwerden beim Ombudsmann können nur schriftlich eingereicht werden. Sie werden dort zunächst auf Vollständigkeit geprüft, fehlende Informationen angefordert. Bestehen Zweifel an der Zulässigkeit der Beschwerde, wird sie dem Ombudsmann sofort zur Entscheidung darüber vorgelegt. Gibt es derartige Zweifel nicht, wird die betroffene Bank um eine Stellungnahme gebeten. Lenkt die Bank an dieser Stelle nicht bereits ein, entscheidet ein Schlichtungsspruch des Ombudsmannes.

Adressen der Beschwerdestellen

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken Postfach 04 03 07 10062 Berlin

HypothekenbankenKundenbeschwerdestelle beim Verband deutschen Hypothekenbanken Postfach 640136 10005 Berlin

Volks- und Raiffeisenbanken Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Postfach 30 92 63 10760 Berlin



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