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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Totalrate-of-Return-Swap

Kreditderivat in Form eines Replicationproduct, bei dem der gesamte wirtschaftliche Ertrag eines Referenzwerts für einen bestimmten Zeitraum gegen variable Zahlungen und mögliche Verlustausgleiche (i. d. R. zur Fälligkeit der Zinszahlungen des Referenztitels) getauscht wird. Der Swapkäufer (Risikoverkäufer) transferiert alle Zahlungsströme aus der Referenzforderung und mögliche Wertsteigerungen des Referenzwerts (etwa auf Grund einer verbesserten Kreditqualität des Schuldners oder von Zinssenkungen). Zahlungen des Swapverkäufers (Risikokäufer) setzen sich aus einem variablen Zinssatz (z. B. EURIBOR), Ausgleichszahlungen für Wertminderungen der Referenzforderung sowie einer Marge zusammen, deren Höhe insb. erwartete Erträge und Finanzierungskosten der Referenzforderung sowie die Kreditbeurteilung und Liquidität des Referenzwertes reflektiert. Somit überträgt der Risikoverkäufer das Kreditrisiko der Forderung durch gleichzeitigen Tausch der unsicheren Erträge aus dem Schuldtitel gegen sichere Erträge vom Kontraktpartner. Bei Vertragsbeginn erfolgt die Ermittlung des Anfangspreises des Referenzinstruments. Zu den vereinbarten Austauschterminen und am Fälligkeitstag bzw. bei vorzeitiger Beendigung des Kontrakts wird der Referenzwert Mark-to-Market bewertet. Daher werden i. d. R. am Kapitalmarkt gehandelte Anleihen als Referenztitel verwendet. Bei Totalreturnswaps entsteht für den Risikoerwerber eine synthetische Longposition und den Risikoverkäufer eine synthetische Shortposition in der Referenzforderung. Die Zahlungen werden zu den im Kontrakt vereinbarten Terminen geleistet, sind somit nicht an das Eintreten eines bestimmten definierten Ereignisses geknüpft. Bei Eintritt eines Schadensereignisses (bspw. Zahlungsverzug, Insolvenz o.a.. des Referenzschuldners) beendet eine Abschlusszahlung oder physische Lieferung des Referenztitels zum nächsten Zahlungstermin den Vertrag vorzeitig. Im Kontrakt kann auch vereinbart werden, weiterhin Zahlungen trotz Zahlungsverschlechterung zu leisten. I. d. R. haben Totalreturnswaps kürzere Laufzeiten als die abzusichernde Referenzforderung. Bei Fälligkeit des Kontrakts übernimmt der Risikoverkäufer effektiv wieder das Kreditrisiko der Forderung zu dem am Fälligkeitstag geltenden Marktpreis. I.Ggs. zu Defaultswaps ist der Risikoverkäufer für Marktwertverschlechterungen des Referenztitels während der Kontraktlaufzeit entschädigt worden. Ist erneute Risikoübernahme nicht das Ziel der Bank, muss sie den Schuldtitel verkaufen oder einen neuen Totalreturnswap eingehen (Roll-over). Bei geringer Liquidität und damit hoher Anleihe-spreads bei Laufzeitende des Kontrakts wird das Anschlussgeschäft für den Risikoverkäufer teurer als der fällige Swap (Rolloverrisiko). Totalreturnswaps ermöglichen nicht nur die Übertragung des Ausfallrisikos, sondern eignen sich durch die Kompensation von Wertminderungen zur Absicherung von Bonitätsverschlechterungen. Ferner erhält der Risikokäufer zu synthetischen Finanzierungskosten, die deutlich unter den am Markt herrschenden Kosten liegen können, Zugang zu einem Vermögenswert, ohne auf dem offenen Markt aufzutreten. Analog kann die Transaktion aus Sicht des Risikoverkäufers von ihrer ökonomischen Wirkung als Verkauf der Referenzforderung und gleichzeitiges Investment in einen variabel verzinslichen Schuldtitel ohne Einschaltung des Marktes interpretiert werden. Anders als Creditdefault- und -spread-Produkte ist der Totalreturnswap eine Kombination aus Kredit- und Zinsderivat. Mit Wahl einer festverzinslichen Anleihe als Referenzwert erwirbt der Risikokäufer neben dem Kreditrisiko des Schuldners somit auch ein Zinsänderungsrisiko. Bei Varianten von Totalreturnswaps können Wertsteigerungen bzw. -minde-rungen der Referenzforderung begrenzt werden. So ist durch Capvereinbarung der Risikoverkäufer berechtigt, Erträge, die eine im Kontrakt bestimmte Grenze überschreiten, einzubehalten; im Gegenzug akzeptiert er eine geringere Margenzahlung seitens des Risikoerwerbers. Analog wird per Floorvereinbarung der Risikokäufer vor zu hohen Ausgleichszahlungen geschützt, d. h. fällt der Wert des Referenztitels unter ein determiniertes Limit, obliegt dem Risikokäufer gegen Zahlung einer höheren Marge keine Verpflichtung zur Verlustkompensation. Eine weitere Variante (Diversification-, Twoway-, Loan-portfolio-, Defaultsubstitution-Swap) ist die Kombination von 2 gegenläufigen Totalreturnswaps. Die Kontraktpartner übertragen die Zahlungsströme von 2 unterschiedlichen Referenzforderungen mit ähnlicher Laufzeit und Spreads. Die variablen Zinszahlungen der Swaps heben sich gegenseitig auf. Haben die Referenzforderungen unterschiedliche Kreditrisiken, besteht die Möglichkeit des Tauschs gleicher Forderungsnominalbeträge bei gleichzeitigem Barausgleich der differierenden Risiken (Par-swap) oder es können gleiche Kreditrisiken geswapt werden. Die Anpassung der Risikodifferenz erfolgt über die Kreditnennwerte (Ratioswap). Durch solche Kontrakte entsteht i. Ggs. z. einfachen Swap kein zusätzliches Zinsänderungsrisiko.



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