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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

In der Gesundheitswirtschaft: Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist die vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie ist die größte deutsche Zusatzversorgungskasse für Betriebsrenten im öffentlichen Dienst und gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Die VBL hat ihren Sitz in Karlsruhe, sie ist als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Die Aufsicht über die VBL hat das Bundesfinanzministerium. Insgesamt waren Ende 2004 neben dem Bund und den Ländern 1.717 kommunale Arbeitgeber, 110 Träger der Sozialversicherung und gut 3.500 sonstige Arbeitgeber Beteiligte der VBL. Insgesamt hatte die VBL zu diesem Zeitpunkt rund 1,9 Millionen Pflichtversicherte und etwa 2,1 Millionen beitragsfrei Versicherte. Die Zahl der Rentner, die von der VBL eine Zusatzrente beziehen, liegt bei rund einer Million, die Rentenzahlungen betragen monatlich etwa 340 Millionen Euro. Die VBL beschäftigt rund 950 Mitarbeiter. Das verwaltete Gesamtvolumen von Beiträgen und Umlagen der Arbeitgeber und Beschäftigten hat eine Höhe von gut zehn Milliarden Euro. Im Gesundheitsbereich ist die VBL wegen der steigenden Belastungen aufgrund des Umlageverfahrens mehr und mehr umstritten. Nach der tarifvertraglichen Neuregelung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zum Jahresende 2001 und der im September 2002 erfolgten Satzungsanpassung wird die VBL schrittweise auf eine Kapitaldeckung umgestellt. Gleichzeitig wurde die bis dahin geltende Versorgungszusage in einer bestimmten Höhe des letzten Nettogehaltes in eine punktbasierte Betriebsrente umgewandelt. Der Umlagensatz der VBL beträgt seit der Neuregelung in den alten Bundesländern 7,86 Prozent, wovon der Arbeitgeber 6,45 Prozentpunkte und der Arbeitnehmer 1,41 Prozentpunkte trägt. Darüber hinaus müssen die Arbeitgeber aber eine zusätzliche Sanierungsumlage zahlen, mit der zusammen die Umlage insgesamt 9,86 Prozent beträgt. In den neuen Bundesländern beträgt die Umlagenhöhe derzeit zwei Prozent, wovon die Arbeitgeber 1,5 Prozentpunkte tragen. In den neuen Bundesländern wird außerdem bereits jetzt ein Prozent der Umlage in eine kapitalgedeckte Rücklage eingezahlt, um die VBL zukunftssicher zu machen. In den alten Bundesländern dagegen ist diese Zahlung in die kapitalgedeckte Rücklage fiktiv auf vier Prozent festgelegt worden; wegen der Finanzsituation der VBL fließt dieses Geld aber nicht in kapitalgedeckte Rücklagen, sondern finanziert als Umlage die aktuellen Rentenzahlungen der VBL. Die VBL leidet insbesondere unter der hohen Rentnerquote sowie der Abwanderung von Arbeitgebern aus der VBL: Während das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern 1990 noch bei 2,49 zu 1 lag, betrug es Ende 2000 nur noch 1,8 zu 1. Allein in den Jahren 2001 bis 2003 sind nach Auskunft des Bundes aufgrund von Kündigungen rund 72.730 Pflichtversicherte aus der VBL ausgeschieden. Allein als Folge der Kündigungen im Jahr 2003 ist der Finanzbedarf danach um 0,22 Prozent der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte angestiegen. Besonders spürbar war auch der Austritt des AOK-Bundesverbandes und der Mehrheit der AOK-Landesverbände aus der VBL. Dadurch sind der VBL weitere rund 20.000 Pflichtversicherte verloren gegangen. Ebenfalls aus der VBL ausgetreten ist die Techniker Krankenkasse. Bekanntes Beispiel für einen Austritt aus der VBL im Krankenhausbereich ist der LBK Hamburg. Historie: Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wurde 1929 als „Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder“ in Berlin gegründet. 1951 erfolgte die Umbenennung in VBL, 1952 die Sitzverlegung nach Karlsruhe.



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