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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vorschlagswesen, betriebliches

Die Sammlung, Verwertung und Belohnung von Verbesserungsvorschlägen der Arbeitnehmer eines Unternehmens fällt unter das Stichwort betriebliches Vorschlagswesen. Dabei kann es sowohl um technische und organisatorische als auch um kaufmännische Verbesserungen gegenüber den bisherigen Verfahrensweisen gehen. Das betriebliche Vorschlagswesen soll dazu beitragen, die Kreativität der Mitarbeiter zu nutzen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu erhöhen.

In Unternehmen wird das betriebliche Vorschlagswesen als wichtiges Instrument zur Steigerung der Leistungsfähigkeit angesehen und vom Management gezielt eingesetzt, um die Erfahrungen und Ideen der Mitarbeiter für den Unternehmenserfolg zu nutzen. Es darf nicht mit Performance Improvement verwechselt werden. Bei der Ausgestaltung der Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens, seiner Organisation und der Erarbeitung allgemeiner Regeln für die Bewertung der Vorschläge hat der Betriebsrat ein gegebenenfalls erzwingbares Recht auf Mitbestimmung. Das gilt auch für die Richtlinien, nach denen die Vorschläge prämiert werden, die vom Unternehmen übernommen werden. Für technische Verbesserungen, die sich nicht auf Abläufe und organisatorische Fragen beziehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen.

Das betriebliche Vorschlagswesen ist ein im In- und Ausland bewährtes Instrument zur Förderung und Nutzbarmachung des kreativen Potentials der Mitarbeiter eines Unternehmens. Ziel eines gut organisierten Vorschlagswesens ist es, die Mitarbeiter dazu zu motivieren, regelmäßig über praktische Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken und dann die dazu entwickelten Ideen systematisch zu sammeln, sie auf ihre Realisierungsmöglichkeiten hin objektiv zu prüfen und bei Eignung rasch zu realisieren. Mit dem betrieblichen Vorschlagswesens werden dabei vor allem die folgenden Ziele angestrebt:

  • Produktivitätssteigerungen,
  • Einsparung von Rohstoffen, Energie und Zeit,
  • Wirtschaftlichkeitsverbesserungen,
  • Qualitätsverbesserung bei Produkten und Dienstleistungen,
  • Produkt-Innovationen,
  • Verbesserung des Arbeitsschutzes,
  • Arbeitserleichterungen,
  • Optimierung von Abläufen.

Um Mitarbeiter für eine rege Teilnahme am betrieblichen Vorschlagswesen zu motivieren, sind innerbetriebliche Maßnahmen erforderlich. Dazu können gehören:

  • Information durch Vorgesetzte und den Betriebsrat,
  • Wettbewerbe und Preisausschreiben,
  • Anschlag am Schwarzen Brett,
  • Hinweise in der Werkszeitung - vor allem auch auf erfolgreiche Beispiele,
  • Informationen über die zu erwartenden Prämien,
  • Workshops zum Thema Vorschlagswesen,
  • Broschüren und Faltblätter.

Das Management muss die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle eingehenden Vorschläge rasch und vorurteilsfrei geprüft werden. Besonders wichtig für eine breite Beteiligung am betrieblichen Vorschlagswesen ist das Prämiensystem. Der am häufigsten genutzte Anreiz ist die Geldprämie. Dabei muss eine faire Bewertung der Vorschläge sichergestellt werden. In der Regel bedeutet die Prämie eine prozentuale Beteiligung desjenigen, der die Idee entwickelt und eingereicht hat an der erzielten Ersparnis pro Jahr. Daneben kann es feste Mindestbeträge für die Prämierung realisierter Vorschläge geben, Sachgeschenke oder Urkunden.

Die zuständigen betriebliche Gremien - wie etwa der Vorschlagsbeauftragte und spezielle Bewertungskommissionen analysieren und bewerten die Verbesserungsvorschläge der Arbeitnehmer mit Blick auf den möglichen Nutzen und die Realisierungsmöglichkeiten sowie deren Kosten.



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