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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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zentraler Kontrahent, Netting

Netting ist eine der wichtigsten Funktionen von zentralen Kontrahenten, allerdings ist - anders als Settlementnetting - Netting durch Novation nur darstellbar, wenn bei einem Wertpapiergeschäft ein Dritter als rechtmässig eingesetzter zentraler Kontrahent zwischengeschaltet ist. Nach Darstellung der EZB ermittelt dabei das Clearinghaus Forderungen und Verbindlichkeiten, die sich dem Handel mit finanziellen Vermögenswerten ergeben, und berechnet die Beträge, die auszugleichen sind, was normalerw. über Wertpapierabwicklungssysteme erfolgt. Zentrale Kontrahenten verwenden lt. EZB multilaterales Netting, da es die Menge auszugleichender Verbindlichkeiten vermindert. Das Clearing muss jedoch nicht unbedingt von einem zentralen Kontrahenten vorgenommen werden, da Aufträge auch unmittelbar nach dem Handel zur Abwicklung an das betr. Wertpapierabwicklungssystem weitergeleitet werden können. Durch multilaterales Netting können lt. EZB Anzahl der Transaktionen beim Wertpapierabwicklungssystem und somit Kosten einschl. Abwicklungsentgelte deutlich verringert werden. Darüber hinaus ermöglicht Netting durch Novation als von zentralen Clearingstellen angebotene Dienstleistung Verringerung der vertraglichen Verpflichtungen der beteiligten Parteien, woraus bilanzielle Effekte entstehen. Wenn, wie die RZB weiter hervorhebt, innerstaatliche Rechtsnormen das Handelsvolumen der Marktteilnehmer auf bestimmte Teilbeträge ihrer Bilanz beschränken, kann Netting durch Novation für diese mehr Handelsmöglichkeiten generieren. Das Verfahren kann auch dazu beitragen, dass sich die zur Deckung bestehender und potenzieller Kreditrisiken erforderlichen Sicherheitsleistungen verringern. Der Einsatz zentraler Kontrahenten kann zudem - so die EZB -zur Reduzierung des zur Absicherung der Handelstätigkeit des Marktteilnehmers benötigten Kapitals führen; darüber hinaus ermöglicht er, Anonymität von Partnern im anonymen Handelssystem zu wahren, wenn auch Geschäftserfüllung anonym erfolgt, was nützlich ist, wenn Marktteilnehmer Reaktionen des Marktes auf ihre Handelstätigkeit befürchten. Clearing durch zentrale Kontrahenten schafft lt. EZB neben multilateralem Netting vor allem durch Bereitstellung von Risikomanagementdienstleistungen Vorteile: Bei Wertpapiergeschäften besteht für Marktteilnehmer das Risiko, dass ihre Geschäftspartner ihre Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen - ein Liquiditätsrisiko -, oder ausfallen - Ausfallrisiko. Zentrale Kontrahenten steuern nach EZB-Darstellung Risiken für ihre Mitglieder durch Ersetzen von deren Risiken gegenüber mehreren Geschäftspartnern durch ein einziges Engagement gegenüber sich, sodass die Marktteilnehmer bei ihren Geschäften keine Bonitätsprobleme hins. ihrer Geschäftspartner fürchten müssen. Zentrale Clearinghäuser können das Ausfallrisiko zwar nicht beseitigen, aber effizienter steuern und umverteilen als der einzelne Marktteilnehmer. Wertpapierabwicklung durch zentrale Kontrahenten schafft zudem lt. EZB mehr Handelsmöglichkeiten, da ihre Zwischenschaltung Marktteilnehmern die Steuerung des Ausfallrisikos erleichtert mit der Folge von Marktliquiditätsteigerung, sinkenden Transaktionskosten und verbesserter Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Risiken für einen Zentralen Kontrahenten sind rechtlicher und technischer Art. Als Gegenpartei seiner Mitglieder trägt er lt. EZB das Risiko, dass eines oder mehrere Mitglieder ausfallen mit der Folge von insb. Er-füllungs- und Replacementcost-Risiken. Das Erfüllungsrisiko wird durch Lieferung-gegen-Zahlung-Mechanis-men in den Wertpapierabwicklungssystemen weitgehend begrenzt. Das Replacementcost- (Markt-) Risiko kann allerdings auf diese Weise nicht beseitigt und muss daher durch geeignete Risikomanagementstrategien eingeschränkt werden. Dafür existieren Schutzvorkehrungen, die nach Darstellung der EZB die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Marktteilnehmers minimieren, indem u. a. finanzielle und operationale Anforderungen gesetzt werden, die für die Mitgliedschaft im zentralen Clearinghaus erfüllt werden müssen; zum anderen Massnahmen, um den Verlust, der dem zentralen Kontrahenten durch Ausfall eines Mitglieds entstehen kann, zu minimieren, insb. Sicherheitsleistungen (Margins) zur Abdeckung bestehender und möglicher Kreditrisiken aus den Geschäften eines Mitglieds, Begrenzung des Engagements durch regelmässige Abrechnung der Positionen, zusätzliche Sicherheitsleistungen, die umgehend erbracht werden müssen; schliessl. Schutzvorkehrungen, um Verluste abzudecken, die den Wert der von dem ausgefallenen Mitglied hinterlegten Sicherheiten überschreiten, d.h. beim zentralen Kontrahenten in Form von Eigenmitteln, Garantiefonds, Versicherungen, Garantien der Mitglieder. Die stark gestiegene Bereitschaft der Märkte, Clearinghäuser zu nutzen, hat im Übrigen lt. EZB die Zentralbanken veranlasst, sich intensiver mit den damit zusammenhängenden Risiken zu beschäftigen, denn Zentralbanken sind an der Funktionsfähigkeit von Wertpapierverrechnungs- und -abwicklungssystemen interessiert, weil grössere Störungen Auswirkungen auf ihre Aufgabenerfüllung friktionsfreier Umsetzung der Geldpolitik und störungsfreien Betriebs der Zahlungsverkehrssysteme haben können.



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