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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Amtliches Kursblatt

Das amtliche Kursblatt ist eine von der Börse selbst herausgegebene Publikation, in der die Kurse aller im amtlichen Handel notierten Wertpapiere, Devisen und Edelmetalle veröffentlicht werden. Das amtliche Kursblatt dient auch der Publikation von Bekanntmachungen der Börse sowie der Pflichtveröffentlichungen der Emittenten der notierten Wertpapiere. Die im amtlichen Kursblatt veröffentlichten Kurse und Informationen können vom Anleger grundsätzlich als richtig und wahr angenommen werden.

Das amtliche Kursblatt ist ein so genanntes Pflichtorgan an jeder deutschen Börse. Das amtliche Kursblatt dient primär der Veröffentlichung aller börsentäglich festgestellten amtlichen Kurse. Es dient daneben auch der Bekanntmachung wichtiger Meldungen und Informationen des Börsenvorstandes und der anderen Börsenorgane. Daneben haben auch verschiedene Tageszeitungen den Status eines Börsenpflichtblattes.

Der Kursteil des amtlichen Kursblatts gliedert sich in zwei Hauptteile, dem Teil 1, in dem die Kurse aller amtlich gehandelten festverzinsliche Wertpapiere verzeichnet werden und dem Teil 2 in dem der Leser die Kurse aller amtlich gehandelten Aktien findet. Im Teil 1 werden die Kurse aufgeführt von:

  • Anleihen des Bundes und der Länder,
  • Anleihen der Städte und Kommunen,
  • Pfandbriefe und Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken sowie öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten,
  • Schuldverschreibungen der Industrie,
  • Optionsanleihen der Industrie sowie
  • Wandelschuldverschreibungen

Im Teil 2 werden die Kurse der deutscher Aktien aus Industrie- und Banksektor, dem Sektor Verkehr sowie der Versicherungsbranche angegeben. Daneben werden auch die Kurse ausländischer Unternehmen - sofern sie amtlich gehandelt werden - in diesem Teil des amtlichen Kursblatts veröffentlicht.

Zusätzlich kann der Leser auch die aktuellen Notierungen von Devisen, Edelmetallen, Bezugsrechten im amtlichen Kursblatt finden. Dort müssen aber auch die Emittenten der Wertpapiere, die an der jeweiligen Börse notiert werden, ihre Pflichtmitteilungen publizieren. Hierzu zählt beispielsweise die Bekanntmachung des Termins der nächsten Hauptversammlung. Daneben veröffentlichen auch die verschiedenen Börsenorgane sowie die Maklerkammer ihre Mitteilungen. Informationen über laufende und abgeschlossene Börsenzulassungsverfahren, Versteigerungen von Wertpapieren können ebenfalls aus dem amtlichen Kursblatt entnommen werden.

Das amtliche Kursblatt genießt ein gewisses Vertrauen in Bezug auf die Richtigkeit der veröffentlichten Angaben. Im allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Informationen in diesem Börsenorgan richtig und wahr sind. Aus diesem Grund kann das amtliche Kursblatt als eine Art Referenzorgan verwendet werden. Dies kann beispielsweise dann von Nutzen sein, wenn der Kurs eines Wertpapiers an einem bestimmten Tag in einem Vertrag als Basis zur Preisfindung herangezogen wird. So kann zum Beispiel der Kurs einer Aktie als Ausdruck für die Wertsteigerung eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums, als Basis für eine Erfolgsbeteiligung herangezogen werden.

Das amtliche Kursblatt ist für jeden interessierten Leser erhältlich und kann entweder über die Börse oder über die jeweils zuständige Maklerkammer bestellt werden.



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