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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof ist eine von der Bundesregierung unabhängige oberste Bundesbehörde, deren Aufgabe darin besteht, die Finanzgebaren der Bundesregierung und deren Sondervermögen zu kontrollieren. Ziel dieser Behörde ist es, den ordentlichen und sparsamen Umgang des Bundes mit den ihm von den Steuerzahlern anvertrauten Geldmitteln zu überwachen.

Der Bundesrechnungshof gehört zu den obersten Bundesbehörden. Seine Arbeit basiert auf Artikel 114 des Grundgesetzes, dem Gesetz über den Bundesgerichtshof vom 11. Juli 1985 und der Bundeshaushaltsordnung. Aufgabe des Bundesrechnungshofes ist die Kontrolle des Bundes, seiner Sondervermögen und Betriebe in allen Finanzfragen. An der Spitze des Bundesrechnungshofes stehen der Präsident und sein Vizepräsident.

Zu den Aufgaben des Bundesrechnungshofes gehört die Prüfung aller Rechnungen und Ausgaben des Bundes, sowohl in formeller wie auch in sachlicher Hinsicht. In formeller Hinsicht werden die Ausgaben des Bundes, aber auch die an Dritte gestellten Rechnungen, auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüft, das heißt auf ihre Übereinstimmung mit den bestehenden Gesetzen. Die sachliche Prüfung geht über die reine Kontrolle der rechtlichen Richtigkeit von Ausgaben und Einnahmen hinaus. Es wird vor allem überprüft, ob die Ausgaben der Bundesregierung und der ihr unterstellten Behörden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden und ökonomisch gerechtfertigt sind.

Hierbei geht es zum einen darum, ob bestimmte Ausgaben notwendig und gerechtfertigt sind und ob sie formal durch die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gedeckt werden. Zum anderen wird geprüft, ob bestimmte Ausgaben, die als solche sinnvoll und notwendig sind, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt wurden. Dabei wird vor allem kontrolliert, ob staatliche Leistungen mit den Kosten übereinstimmen, die entstanden wären, wenn private Organisationen dieselbe Aufgabe wahrgenommen hätten. Man kann den Bundesrechnungshof insofern mit der Controlling-Abteilung eines Unternehmens vergleichen.

Neben der Prüfung von Einnahmen und Ausgaben werden auch Vermögen und Schulden des Bundes durch den Bundesrechnungshof überwacht. Er prüft auch die Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung, soweit sie Zuschüsse aus der Bundeskasse erhalten. Zusätzlich können die Vertreter des Bundesrechnungshofes der Bundesregierung, den Ministerien oder auch dem Bundestag bzw. Bundesrat in finanziellen Fragen beratend zur Seite stehen.

Der Bundesrechnungshof legt einmal jährlich die Ergebnisse seiner Prüfungen in einem Jahresbericht nieder, der sowohl der Bundesregierung, als auch dem Bundestag sowie dem Bundesrat zugeleitet und auch veröffentlicht wird. In dem Jahresbericht werden vom Bundesrechnungshof aufgedeckte Mißstände im Umgang mit staatlichen Geldern durch den Bund und die ihm unterstellten Behörden offengelegt. Um seine Unabhängigkeit und Objektivität zu garantieren, ist der Bundesrechnungshof nicht weisungsgebunden und von der Bundesregierung unabhängig. Die Arbeit der Behörde unterliegt lediglich den allgemein geltenden deutschen Gesetzen. Der Präsident, sein Vizepräsident, die Leiter der Prüfabteilungen und die Prüfungsgebietsleiter genießen richterliche Unabhängigkeit.

Der Bundesrechnungshof (BRH) wurde auf Grundlage eines Bundesgesetzes von 1950 und Artikel 114 Grundgesetz als unabhängige, selbstständige und weisungsfreie oberste Rechnungsprüfungsbehörde in Deutschland errichtet. Die Bundesländer haben eigene Landesrechnungshöfe. Der Bundesrechnungshof überprüft nach den Maßstäben von Effizienz, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Haushaltsgesetze und -pläne, Sondervermögen und Betriebe des Bundes. Vorlagepflichtig sind sämtliche Bundesbehörden. Die Mitglieder des Rechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit und sind damit nur an Gesetz und Recht gebunden. Einziges Instrument des Bundesrechnungshofes ist ein jährlicher Bericht. Der Bundesrechnungshof besteht aus neun Prüfungsabteilungen mit zurzeit 50 Prüfungsgebieten. Verwaltungsaufgaben werden von einer Präsidialabteilung wahrgenommen. Im BRH sind rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Entscheidungen des BRH werden kollegial getroffen, im Regelfall durch das zuständige Zweierkollegium (Abteilungsleiter und Prüfungsgebietsleiter).



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