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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Delisting

Wenn ein Unternehmen sich wieder von der Börse zurückzieht und seine Aktien aus den Kurstabellen gestrichen werden, wird dies als Delisting bezeichnet. Gründe dafür können eine Insolvenz, eine komplette Übernahme oder auch eine unbefriedigende Kursentwicklung der Aktie sein, die eine günstige Kapitalbeschaffung über die Börse verhindert.

Delisting ist das Gegenteil zum Börsengang, dem Listing beziehungsweise der Aufnahme in den Kurszettel. Die Anteile einer Aktiengesellschaft können vom Börsenhandel zurück gezogen werden, wenn die AG ihren Geschäftsbetrieb einstellt, wenn sie in Konkurs geht oder sie vollständig von einem anderen Unternehmen übernommen wird. Sie kann ihre Aktien aber auch freiwillig vom Börsenhandel zurückziehen, wenn sich eine Notierung an der Börse für sie nicht mehr lohnt. Dies kann dann der Fall sein, wenn den hohen Kosten, die mit einer Zulassung zum Handel verbunden sind, keine entsprechenden Vorteile mehr gegenüber stehen. Dabei geht es vor allem darum, ob die Möglichkeit besteht, über die Börse zu günstigen Bedingungen Kapital zur Finanzierung von Investitionen zu beschaffen.

Manche Unternehmen werden aus unterschiedlichen Gründen von den Anlegern kaum beachtet. Dementsprechend unbefriedigend ist die Kursentwicklung. Zusätzliches Kapital können sich solche Unternehmen in dieser Situation nur bei den Banken beschaffen, da sie Kapitalerhöhungen zu günstigen Bedingungen an der Börse nicht durchsetzen können. Zudem ist die Zulassung an der Börse mit Kosten verbunden und verpflichtet zu entsprechender Publizität. Außerdem schadet ein sinkender Börsenkurs dem Image und kann daher die normale Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen. Daraus ziehen manche Unternehmen die Konsequenz und greifen zum Delisting.

Für die Aktionäre - und vor allem die Kleinaktionäre - ist dies meist nachteilig. Ihre Aktien sind kaum noch handelbar, da Käufer außerhalb der Börse gefunden werden müssen. Kurssteigerungen und damit eine Teilhabe am wirtschaftlichen Wachstum und Erfolg des Unternehmens finden praktisch nicht mehr statt. Die Aktionäre sind allein davon abhängig, ob eine angemessene Dividende ausgeschüttet wird. Zwar muss den Kleinaktionären beim Delisting ein Abfindungsangebot gemacht werden, aber maßgeblich dafür ist der - meist niedrige - Aktienkurs.

Bezeichnung für die Aufhebung der Börsennotierung eines Unternehmens und somit der Rückzug einer AG aus dem öffentlichen Aktienhandel. In der Regel wird dies durch mangelndes Anlegerinteresse ausgelöst. Mögliche Gründe für ein Delisting können aber auch ein sogenanntes Going Private im Rahmen einer Private Equity Transaktion sein oder die Vermeidung der umfassenden Publizitätspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften. Ein Delisting kann auch durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börsenaufsichts- und/oder der Finanzdienstleistungsbehörde veranlasst werden, wenn ein ordnungsgemäßer Handel in dem Wertpapier nicht mehr gewährleistet werden kann, wie beispielsweise nach einem Squeeze-out, bei dem alle Aktien in eine Hand zusammengeführt werden.



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