Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Einlagensubstituierbarkeit im engeren Sinne

Spe-zif. Definition für Einlagensubstitute im ESZB und der EZB. Erfolgt an Hand folgender Kriterien: 1. Übertragbarkeit (die Möglichkeit, in Finanzinstrumenten angelegte Gelder unter Nutzung von Zahlungsmöglichkeiten wie Schecks, Überweisungsaufträge, Lastschriften o. ä. zu mobilisieren), 2. Konvertibilität (die Möglichkeit und die Kosten der Umwandlung von Finanzinstrumenten in Bargeld oder übertragbare Einlagen), 3. Sicherheit (bedeutet, dass der Veräusserungswert eines Finanzinstruments in der jeweiligen Währung im Voraus genau bekannt ist), 4. Marktfähigkeit (bezieht sich auf regelmässig auf einem organisierten Markt notierte und gehandelte Wertpapiere, ggf. auch Emissionsbedingungen).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Einlagensicherungsfonds, Bankenklassifizierung
 
Einlagensubstitut
 
Weitere Begriffe : Differenzgeschäft | revolvierende, rollende, rollierende Planung | Bank der Zentral(noten)banken
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.