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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mittelstand

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Umschreibung für die Gruppe der Selbständigen oder für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, überwiegend der gewerblichen Wirtschaft. Die Verwaltungsbezeichnung „kleine und mittlere Unternehmen“ deckt zwar einen großen Teil des Mittelstandes ab, aber in der Bezeichnung Mittelstand und in der bewußten Zugehörigkeit dazu äußert sich ein bürgerliches Selbstbewusstsein. Durch Großkonzerne und Monopole sieht sich der Mittelstand bedroht, vor allem durch deren Preisvorteile und die Abhängigkeit von ihnen als Zulieferer bzw. als Großkunden (Preisdiktat). Die 3,2 Mio. kleinen und mittleren Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen 68 Prozent aller Arbeitnehmer-Innen und bilden 80 Prozent aller Lehrlinge aus. In der Wirtschaftssoziologie: Gruppierung zwischen zwei vom Mittelstand zu unterscheidenden Bevölkerungsteilen in einer Gesellschaft, die zumeist als vertikal strukturiert angesehen wird. Eine über diese formale Umschreibung in weiteren Kreisen akzeptierte Definition von Mittelstand gibt es nicht.

Mittelständische Unternehmen sind Betriebe aus den Wirtschaftsbereichen Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrswirtschaft und anderen Dienstleistungen, die hinsichtlich Umsatz, Mitarbeiterzahl und Eigentumsverhältnissen bestimmte Kriterien erfüllen. Generell kann der Mittelstand nach quantitativen und nach qualitativen Gesichtspunkten abgegrenzt werden. Einen einheitlichen Maßstab dafür, wer zu dieser Unternehmensgruppe gehört und wer nicht, gibt es jedoch weder in der Politik noch in der Wissenschaft, da diese Gruppe für eine genaue Definition zu vielgestaltig ist.

Der Mittelstand erfüllt in Deutschland wichtige wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Funktionen. Er schafft die meisten neuen Arbeitsplätze, trägt zur wirtschaftlichen Dynamik bei und hat auch sozial eine stabilisierende Funktion. Aufgrund seiner großen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft ist er auch immer wieder Gegenstand der wirtschaftspolitischen Diskussion. Dennoch existiert keine allgemeingültige Definition für diese Gruppe von Unternehmen. Generell kann der Mittelstand nach quantitativen oder qualitativen Kriterien abgegrenzt werden.

Als quantitatives Abgrenzungskriterium kann die Höhe des Umsatzes oder die Zahl der Beschäftigten herangezogen werden. In der Regel wird die Abgrenzung über die Zahl der Beschäftigen einer Definition über den Umsatz vorgezogen, da zum Beispiel ein hoher Handelsanteil den Umsatz bei geringer Eigenleistung nominal aufblähen kann. Auch die Zahl der Beschäftigten allein ist aber kein geeigneter Maßstab. Deshalb werden in Deutschland je nach Wirtschaftszweig, in dem das Unternehmen tätig ist, andere Maßstäbe herangezogen:

Doch das ist eher willkürlich und in anderen Ländern werden daher oft ganz andere Maßstäbe zur Einteilung der Unternehmen gewählt. Die österreichische Wirtschaftskammer zum Beispiel zählt im produzierenden Gewerbe Betriebe mit bis zu tausend Beschäftigten generell zum Mittelstand. In Japan werden nur Industriebetriebe mit bis zu 299 Mitarbeitern dem Mittelstand zugerechnet. Wegen dieser unklaren Abgrenzung ist es sinnvoll, auch qualitative Kriterien bei der Definition des Mittelstands heranzuziehen.

Mittelständische Unternehmen tragen meist das volle unternehmerische Risiko. Die Betriebe weisen in der Regel eine stark auf den Inhaber ausgerichtete Führungsstruktur auf. Der Eigentümerunternehmer hat maßgeblichen Einfluss sowohl auf die generelle Unternehmenspolitik als auch auf die täglichen Entscheidungen. Er hat einen Überblick über das Geschehen im gesamten Unternehmen und kennt viele oder alle Mitarbeiter persönlich.

Die Arbeitsteilung ist in mittelständischen Unternehmen in der Regel weniger ausgeprägt als in Großunternehmen. Viele Führungskräfte sind mit mehreren Funktionen betraut. In mittelständischen Betrieben sind weniger Akademiker beschäftigt als in großen Unternehmen. Deshalb verfügen die Mitarbeiter eher über ein breites Fachwissen als über ausgeprägtes Spezialistentum.

Die größere Verantwortung, die jeder einzelne Mitarbeiter in mittelständischen Betrieben hat, führt oft zu höherer Arbeitszufriedenheit als in Großunternehmen. Der Einzelne erkennt leichter, welchen Einfluss die eigene Tätigkeit auf den gesamten Betrieb hat. Die Aufgabengebiete der Mitarbeiter sind nicht so eng abgegrenzt und die Ausführung der Aufgaben wird stark durch die jeweilige Persönlichkeit bestimmt. Die Betriebe sind in der Regel nicht so stark in Abteilungen aufgegliedert. Dies hat den Vorteil, dass die Koordination zwischen den einzelnen Aufgabengebieten leichter fällt, Informationen schneller im Unternehmen weitergereicht werden. Dies macht es möglich, schneller auf wirtschaftliche Änderungen zu reagieren, als dies bei großen, oft sehr bürokratisch organisierten Unternehmen der Fall ist.

Auf dem Absatzmarkt decken mittelständische Unternehmen häufig nur einen räumlich und sachlich begrenzten Teilbereich ab. Viele Unternehmen haben sich erfolgreich in eine Marktnische angesiedelt. Dies verschafft ihnen einen engen Kontakt zum Markt und gibt ihnen die Möglichkeit, optimal auf Kundenwünsche zu reagieren.

Die Produktion in mittelständischen Unternehmen ist häufig arbeitsintensiv und weist auch hier einen geringeren Grad an Arbeitsteilung als in Großunternehmen auf. Im Bereich der Forschung und Entwicklung zeichnen sich mittelständische Unternehmen weniger dadurch aus, dass sie kontinuierlich kleinere Innovationen entwickeln, sondern in unregelmäßigen Abständen Innovationen in großen Schritten realisieren. Nur wenige mittelständische Unternehmen haben die notwendigen Mittel, um Grundlagenforschung zu betreiben. Sie konzentrieren sich eher auf die angewandte Forschung. Damit die in die Forschung investierten Mittel möglichst rasch zurückfließen, ist der Zeitraum zwischen der Innovation und deren wirtschaftlicher Nutzung signifikant kürzer als bei großen Unternehmen. Dies ist insbesondere deshalb notwendig, weil mittelständische Betriebe sich oft im Familienbesitz befinden und aufgrund ihrer Rechtsform kaum Zugang zum Kapitalmarkt haben. Daher stehen ihnen nur eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.



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