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Nennwertlose Aktien / Quotenaktien/ Stückaktien

Nennwertlose Aktien wurden in Deutschland 1998 zugelassen. Dadurch sollte auch die Umstellung auf Euro erleichtert werden. Sie haben keinen bestimmten Wertaufdruck sondern verbriefen einen Anteil am Gesellschaftsvermögen des Unternehmens. Sie werden auch als Stück-Aktien bezeichnet. Die sehr ähnliche Quotenaktie gilt als "unechte nennwertlose Aktie". Bei Stück- und Quotenaktien ist der Aktionär mit einem bestimmten Prozentsatz am Vermögen des Unternehmens beteiligt.

Nennwertlose Aktien sind in den USA, Kanada und verschiedenen anderen Ländern seit langem üblich. Im Zuge der Vorbereitung auf die europäische Währungsunion (EWU) wurde dieser Aktientyp 1998 in Deutschland neben der bis dahin in Europa gebräuchlichsten Form, der Nennwertaktie, zugelassen. Bei den nennwertlosen Aktien handelt es sich um Anteilscheine, die nicht auf einen festen Geldbetrag lauten, sondern einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamtvermögen des Unternehmens verbriefen. Deshalb werden nennwertlose Aktien oft auch als Quotenaktien bezeichnet. Streng genommen muss aber zwischen "echten nennwertlosen Aktien" und "unechten nennwertlosen Aktien" (Quotenaktien) getrennt werden. Der Unterschied besteht vor allem darin, wie der Anteil am Grundkapital berechnet wird, den das einzelne Papier verbrieft.

Echte nennwertlose Aktien tragen nur die Bezeichnung "Stück" auf der Urkunde. Es wird also weder ein Betrag noch ein prozentualer Anteil am Grundkapital des Unternehmens auf der Aktie angegeben. Die Höhe des Grundkapitals ist variabl und hängt davon ab, wie viel Kapital die Aktionäre eingezahlt haben. In diesem Fall wird kein festes Grundkapital in das Handelsregister eingetragen, wie es in Deutschland üblich ist. Der Anteil am tatsächlichen Grundkapital, den die einzelne Aktie verbrieft, ergibt sich durch Division des am betrachteten Tag vorhandenen Grundkapitals durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Wenn für die Aktiengesellschaft ein festes Grundkapital im Handelsregister eingetragen ist, ergibt sich der Anteil am Gesamtkapital, den jede Aktie repräsentiert, indem dessen Summe durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine dividiert wird.

Unechte nennwertlose Aktien tragen ebenfalls die Angabe "Stück" auf der Urkunde, zusätzlich wird aber auch ein fester Quotient angegeben, der den prozentualen Anteil am Grundkapital bezeichnet. Solche Wertpapiere werden deshalb auch Quotenpapiere genannt. Bei dieser Form der nennwertlosen Aktie ist das Grundkapital seiner Höhe nach bestimmt. Der Anteil, den die Aktie am Grundkapital des Unternehmens verbrieft, ergibt sich durch Multiplikation des angegebenen Quotienten mit dem Grundkapital der Aktiengesellschaft.

In der Bundesrepublik Deutschland war die Ausgabe nennwertloser Aktien bis1998 verboten. Jede Aktie musste auf einen bestimmten Nennwert lauten, der aber schon schrittweise im Laufe der Jahre von mindestens 100 Mark, über 50 auf 5 Mark herabgesetzt worden war. Mit Blick auf die Europäische Währungsunion und die mit Beginn des Jahres 1999 vollzogene Umstellung der Börsennotierung aller Aktien in den zunächst elf Mitgliedsländern wurden ab 1998 nennwertlose Aktien zugelassen. Dadurch wurde die Umwandlung der auf die jeweilige Landeswährung lautenden Nennwertaktien auf das neue auf "Euro" lautende Grundkapital der Aktiengesellschaften erleichtert. Denn wenn der frühere Nennwert durch den Umrechnungsfaktor (in Deutschland 1,95583) geteilt wird, ergeben sich "krumme" Nennwerte. Das ist zwar aufgrund des "Euro-Einführungsgesetzes" von 1998 zwar ebenso zulässig wie die Umstellung auf nennwertlose Aktien, aber gilt als unzweckmäßig.

Um wieder auf glatte Beträge zu kommen, müssen die Aktiengesellschaften entsprechende Kapitalmaßnahmen vornehmen und neue Aktienurkunden drucken. Deshalb entschieden sich bereits 1998 viele deutsche Gesellschaften für die Umstellung auf nennwertlose Aktie. Unternehmen, die neu an die Börse gehen, wählen gleich die Form der nennwertlosen Anteilscheine. An den Rechten des Aktionärs oder am Kurswert ändert sich dadurch nichts.



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