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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Notar

Notare sind Volljuristen und unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Sie bieten Rechtsberatung, formulieren Verträge und beurkunden sie. In vielen Fällen ist es sinnvoll, Verträge vor einem Notar abzuschließen, in anderen Fällen ist es zwingend vorgeschrieben, weil sie andernfalls keine Gültigkeit haben. Notare unterstehen bei ihrer Berufsausübung staatlicher Aufsicht.

Die Arbeit von Notaren gehört zum Bereich der "vorbeugenden Rechtspflege". Neben der Rechtsberatung und Information über gesetzliche Vorschriften gehört es vor allem zu ihren Aufgaben, Verträge im Auftrag ihrer Klienten zu formulieren, vorgelegte Verträge auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen und diese sowie andere Schriftstücke zu beurkunden, also ihre Echtheit zu bestätigen. Viele Verträge können ohne Mitwirkung eines Notars keine Rechtsgültigkeit erlangen. Dies gilt insbesondere für Immobiliengeschäfte. Im Gegensatz zu den meisten anderen Vermögensübertragungen und sonstigen geschäftlichen Vereinbarungen kann kein Haus- oder Grundstückskauf ohne die Beurkundung durch einen Notar vollzogen werden.

Notare fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Sie sind ihrer Aufgabe nach unparteiisch. Notare beraten und belehren die Parteien sodann über den (möglichen) Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt. Notare sollen hierdurch einen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten.

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Notare können aber auch damit beauftragt werden, bei Konkurs- und Vergleichsverfahren tätig zu werden, Testamente zu vollstrecken oder zum Beispiel für Minderjährige das Vermögen zu verwalten.

Notare müssen Volljuristen mit der Befähigung zur Ausübung des Richteramtes sein. Sie müssen ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Ob sie gleichzeitig als Anwälte praktizieren dürfen, hängt von der Regelung des jeweiligen Bundeslandes ab, in dem sie tätig sind. Vor ihrer Berufung müssen sie eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Assessor bei einem Notar nachweisen und Kurse bei der Notarkammer besuchen. Für die Zulassung ist der jeweilige Landesjustizminister zuständig. Die Notare unterstehen auch bei der Ausübung ihres Amtes staatlicher Aufsicht. Diese Dienstaufsicht wird ausgeübt durch die Präsidenten der Landes- und Oberlandesgerichte sowie durch den Landesjustizminister.

Gebühren

Die Notargebühren sind in einer Gebührenordnung gesetzlich festgelegt. Individuelle Gebührenvereinbarungen sind nicht zulässig. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Geschäftes und der Art der Tätigkeit.

Beispiele:

  • Ein Testament kostet ausgehend von einem Vermögen von 50.000 Euro bei einer Einzelperson etwa 150 Euro und bei Eheleuten etwa 300 Euro.
  • Für die Gründung einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital fallen (einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister) etwa 500 Euro Notargebühren an.



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