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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Reiseversicherungen

An erster Stelle für einen Auslandsreisenden steht die private Auslandsreisekrankenversicherung, die die Lücke der gesetzlichen Krankenkasse im Ausland füllt. Die gesetzlichen Kassen bieten im Ausland nur einen geringen oder gar keinen Schutz. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für notwendige ärztliche Behandlungen und notwendige Krankenhausaufenthalte im Ausland. Sie deckt unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten eines vorzeitigen Rücktransportes ab. Für viele Reisende ist auch eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, die Stornokosten übernimmt. Im Angebot sind auch Reisegepäckversicherungen und Schutzbriefe.

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine privat abgeschlossene Reisekrankenversicherung ist preiswert (Singles: ab rund fünf Euro, Familien ab 15 Euro pro Jahr). Selbst teurere Versicherungen kosten für Einzelpersonen kaum 20 Euro im Jahr, für Familien an die 30 Euro. Senioren müssen allerdings mehr bezahlen (bis zu 56 Euro im Jahr). Der einzelne Urlaub darf meistens nicht länger als sechs Wochen dauern. Einzelne Versicherer gestatten auch etwas längere Reisen oder ermöglichen auf Antrag eine Verlängerung des Versicherungsschutzes. Es werden auch Einzelverträge für längere Reisen angeboten, die allerdings deutlich mehr kosten.

Versichert sind zumeist nur Urlaubsreisen. Wer geschäftlich unterwegs ist oder als Student im Auslandssemester oder zum Jobben, muss nachfragen. Solche Reisen zu versichern ist meist teuerer.

Neben dem Preis sollten Sie auf einige Bedingungen achten. Einen Selbstbehalt sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden. So etwas lohnt sich bei den sowieso niedrigen Prämien nicht. Ebenfalls vermeiden sollten Sie so genannte Wartezeiten. Das sind Zeiträume, die abgewartet werden müssen, bis der Versicherungsschutz eintritt.

Familien sollten einen Familientarif wählen, denn der kommt deutlich billiger als Einzelversicherungen für jedes Familienmitglied. Ein solcher Familientarif sichert die einzelnen Familienmitglieder auch ab, wenn sie getrennt verreisen. Außerdem müssen Sie auf die Regeln für den Familientarif achten: Fragen Sie, wie eine Familie definiert ist und vor allem, wie alt die Kinder sein dürfen, um noch mit abgesichert zu werden. Familien sollten einen weiteren Blick in die Bedingungen werfen und prüfen, inwieweit die Kosten für Begleitpersonen im Krankenhaus oder beim Rücktransport getragen werden.

Für privat Krankenversicherte erübrigt sich normalerweise der zusätzliche Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Denn der bestehende Schutz erstreckt sich dauerhaft auf ganz Europa sowie einen Monat lang für weltweite Reisen. Die meisten privaten Krankenversicherer bieten auch die Kostenübernahme eines notwendigen vorzeitigen Rücktransportes an.

Reiserücktrittsversicherung

Diese Versicherung zahlt ganz oder teilweise die Stornokosten, die vom Reiseveranstalter für eine gebuchte und dann nicht angetretene Reise geltend gemacht werden. Ebenfalls abgedeckt werden Rückreisekosten, wenn die Reise vorzeitig beendet werden muss. Die Police gilt auch, wenn Flug und Hotel bei verschiedenen Anbietern gebucht wurden. Zusätzlich kann man auch den Rücktritt von einzelnen Leistungen im Urlaub, z.B. Mietwagen, versichern.

Sie ist für teurere Reisen, Frühbucher und Familien zu empfehlen. Zu den abgesicherten Stornierungsgründen zählen:

  • Todesfall
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft einer Versicherten
  • Impfunverträglichkeit
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten (z. B. Einbruch),
  • Arbeitsplatzverlust oder die Aufnahme einer neuer Arbeitsstelle nach einer vorangegangen Arbeitslosigkeit des Versicherten oder einer mitreisenden Person.

Die Versicherung zahlt aber nicht nur, wenn ein Reisender aus o.g. Gründen nicht mitfahren kann, sondern auch dann, wenn den Angehörigen etwas passiert. Sie werden von den Versicherungen als "Risikopersonen" bezeichnet. Der Begriff ist weit gefasst. Dazu zählen nicht nur die engsten Verwandten, wie Ehepartner und Kinder, sondern auch die Lebensgefährten und deren Angehörige. Den Versicherungsschutz genießen auch diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen sollten und dies aus einem der genannten Gründe nicht mehr tun können. Wer ganz sicher gehen und sich gegen weitere Risiken absichern will, kann einen Mehrkostenschutz abschließen.

Der Mehrkostenschutz sicher weitere Rücktritts- und Reise-Risiken ab und umfasst zum Beispiel:

  • verspäteten Reiseantritt (z. B. entstanden durch Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als zwei Stunden)
  • verspätete Rückkehr (ersetzt werden die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt)
  • nicht beanspruchte Reiseleistungen (z. B. wegen Krankheit kann eine bereits gebuchte Safari nicht angetreten werden)
  • Nichtantritt wegen Erhalt eines Arbeitsplatzes (versicherte Person war bei Buchung arbeitslos und die Reise war vom Arbeitsamt genehmigt)
  • Nichtantritt wegen Verlust des Arbeitsplatzes (Kündigung muss ohne Verschulden des Versicherten erfolgt sein)

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung soll den Verlust von Reisegepäck ersetzen. Wertgegenstände werden nur bis maximal zur Hälfte ihres Wertes ersetzt. Unter Wertgegenständen werden Fotoausrüstungen, Schmuck oder auch Pelze verstanden. Ganz ausgenommen sind Bargeld, Schecks und Fahrkarten.

Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks, es sei denn, eine Neuwertversicherung wurde abgeschlossen. Grundsätzlich wird ein Schaden nur dann ersetzt, wenn der Kunde nicht "grob fahrlässig" gehandelt hat. Die Bestimmungen sind meist sehr streng. So bestimmen einige Versicherungen, dass Schmuck in einem Tresor aufbewahrt werden muss oder dass eine Kamera nicht über die Schulter gehängt werden darf, wenn man nach einem Diebstahl eine Zahlung der Versicherung erhalten will. Der Bund der Versicherten resümiert: Besser als der Abschluss einer solchen Versicherung ist es daher, alle wertvollen Sachen zu Hause zu lassen. Bei Einbruch und Raub im Ausland zahlt im Übrigen auch die Hausratversicherung.

Auslands-Schutzbriefe

Sinnvoller sind die Schutzbriefe der Automobilclubs (ADAC, AvD). Die Clubs bieten im Ausland deutschsprachige Hilfe, Werkstätten-Kooperationen und viele zusätzliche Leistungen. Schutzbriefe kosten ab rund 30 Euro im Jahr. Achtung: Vermeiden Sie doppelte Versicherungen: Oft sind in den Schutzbriefpaketen schon eine Auslandsreiseversicherung enthalten, so dass sie diese nicht mehr abschließen müssen.

Mallorca- und Traveller-Police

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen während des Urlaubs. Zwar ist nach § 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung jeder Deutsche, der Halter eines Pkw, Wohnmobils oder eines Kraftrades über 50 Kubikzentimeter ist, durch seine Haftpflichtversicherung abgesichert (eingeschlossen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst, sein Ehegatte oder sein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner als Fahrer eines vorübergehend gemieteten versicherungspflichtigen Pkw auf einer Reise im Ausland verursacht). Dies gilt für Europa und die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Automobilclubs berichten aber immer wieder, dass in der Praxis die Schadensabwicklung nicht reibungslos funktioniert. Hinzu kommt, dass der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts droht, wenn der Mietwagen in einen Unfall verwickelt ist. Der Ausweg ist die zusätzliche Mallorca-Police: Sie bietet in Europa und rund ums Mittelmeer den bei uns üblichen Haftpflichtschutz für eine Monatsprämie von unter 20 Euro. Weltweiten Schutz bietet ihre "Schwester", die so genannte Travellerpolice, die etwa das Doppelte kostet. Allerdings kann man diese Versicherungen am Urlaubsort meist nicht abschließen. Wer auf ihren Schutz nicht verzichten will, sollte bei einer deutschen Versicherung nachfragen oder prüfen, ob sie in einem bereits existierenden Schutzbrief enthalten ist.



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